Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)

Erschleichen der Leistung eines Automaten (§ 265a Abs. 1 StGB)

Erschleichen der Leistung eines Automaten (§ 265a Abs. 1 StGB)


Was versteht man unter dem „Erschleichen der Leistung eines Automaten“ (§ 265a Abs. 1 StGB)?

Ein Erschleichen liegt vor, wenn der die Entgeltlichkeit der Inanspruchnahme sichernde Mechanismus des Automaten in ordnungswidriger Weise betätigt wird (z. B. mit Falschgeld oder Metallstücken).

Nicht, wenn der Automat mechanisch korrekt und programmgemäß erfolgt, oder ein technischer Defekt bloß ausgenutzt wird.

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