Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
Waffe (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Waffe (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)
Definiere den Begriff „Waffe“ (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)?
Waffen sind solche Gegenstände, die nicht nur objektiv dazu geeignet, sondern nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Zustand allgemein dazu bestimmt sind, Menschen erhebliche Verletzungen zuzufügen.