Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Aufrechnung

Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung

Tatbestand Zivilurteil: Klagen mit Aufrechnung


Wie ist der Tatbestand bei Klagen mit Aufrechnung durch den Beklagten aufzubauen?

  1. Einleitungssatz

    „Die Parteien streiten über … (z.B. gegenseitige Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag).“

  2. Unstreitiges zur Klageforderung

  3. Streitiges Klägervorbringen zu Nebenforderungen

    Erklärt der Beklagte die unbedingte Primäraufrechnung, so stellt er damit zugleich den klägerischen Vortrag bezüglich der Forderung unstreitig. In Betracht kommt damit lediglich noch streitiges Klägervorbringen zu den Nebenforderungen. „Der Kläger behauptet, …“

  4. ggfs. antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)

  5. Anträge (eingerückt)

    „Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen, …“, „Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.“

  6. Streitiges Beklagtenvorbringen zu Nebenforderungen

    „Der Beklagte behauptet, …“

  7. Überleitung Aufrechnung

    Die Aufrechnung ist nicht als Antrag des Beklagten darzustellen, sondern im Rahmen seines streitigenSachvortrags. „Der Beklagte erklärt die Aufrechnung mit einer angeblichen Forderung in Höhe von … aus …“

  8. Unstreitiges zur Gegenforderung

    Sofern Klageforderung und Gegenforderung auf demselben Sachverhalt beruhen, kann das Unstreitige von Klage- und Gegenforderung auch gemeinsam zu Beginn des Tatbestandes dargestellt werden.

  9. Streitiges Beklagtenvorbringen zur Gegenforderung

  10. Streitiges Klägervorbringen zur Gegenforderung

  11. Große Prozessgeschichte

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