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Gemeinschaftliche Tatbegehung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) bei Telefonkontakt statt Anwesenheit?

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer85 % lösen richtig
9. Juli 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A stiftet T dazu an, den O zu verprügeln. T stellt also den O und fügt ihm schwere Verletzungen zu. Währenddessen telefoniert er mit A und tauscht sich über die weitere Abendplanung aus.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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