Vermögensbegriff, wirtschaftlicher (§ 253 StGB / § 263 StGB)
Was versteht man unter dem „wirtschaftlichen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB / § 263 StGB)?
Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff gehören zum Vermögen alle wirtschaftlich wertvollen (geldwerten) Güter einer Person.