Vermögensbegriff, wirtschaftlicher (§ 253 StGB / § 263 StGB)


Was versteht man unter dem „wirtschaftlichen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB / § 263 StGB)?

Nach dem wirtschaftlichen Vermögensbegriff gehören zum Vermögen alle wirtschaftlich wertvollen (geldwerten) Güter einer Person.

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