Sicherungszession, stille (§ 398 BGB)


Was versteht man unter einer „stillen Sicherungszession“ (§ 398 BGB)?

Die stille Sicherungszession ist die Übertragung einer Forderung durch Abtretung (§ 398 BGB) zur Sicherung von Forderungen des Zessionars (Sicherungsnehmer) gegen den Zedenten (Sicherungsgeber), die gegenüber dem Schuldner nicht offengelegt wird und bei der der Zedent vom Zessionar regelmäßig zur Einziehung der Forderungen ermächtigt wird.

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