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Auslegung nach regionaler Verkehrssitte bei Stockwerksangabe („1. Stock“)
Sachverhalt
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Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzverbot beim Unternehmenstausch
A und B vereinbaren vertraglich den Tausch ihrer Fachbuchhandlungen. Kurze Zeit später eröffnet B unerwartet neben seiner früheren "Leseratte" die "Neue Leseratte". A beruft sich auf ein - zwischen A und B nie besprochenes und vertraglich nicht festgelegtes - Konkurrenzverbot.
Auslegung nach Verkehrssitte im Handelsverkehr („Tel Quel“)
Händler V macht Händler K ein Angebot über 10 Körbe Erdbeeren „tel quel“. K nimmt dieses Angebot an. „Tel quel“ bedeutet im Handelsverkehr, dass der Käufer die Ware so zu nehmen hat, wie sie ausfällt. K kennt diese Verkehrssitte nicht.