Vindikationsanspruch (§ 985 BGB)
Was versteht man unter dem „Vindikationsanspruch“ (§ 985 BGB)?
Als Vindikationsanspruch wird der dingliche Herausgabeanspruch des Eigentümers gemäß § 985 BGB verstanden, der auf die Einräumung des Besitzes gerichtet ist.