Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Einführungsfall - Rücktritt vom unbeendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)
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Einführungsfall - Rücktritt vom unbeendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)
7. Mai 2026
13 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte seinen verhassten Kollegen O töten. Er tritt Os Wohnungstür ein und zielt mit seiner Pistole auf O. Kurz bevor er abdrückt, sieht T, dass Os Kind anwesend ist. T flieht, weil er vor einem Kind nicht töten möchte.
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