Versuch und Rücktritt: 249 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 249 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Versuch und Rücktritt für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Qualifikation 3

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er mit der Pistole sowieso nicht trifft und das nicht zum Erfolg führt.

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Qualifikation 2

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er auch mit der Pistole noch hätte weiter machen können.

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Qualifikation 1

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann geht er nach Hause, obwohl er denkt, dass er das Ding noch locker zu Ende bringen könnte.

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Rücktrittshandlung 4

Vater T lässt sein Kind O dursten, da T von ihm genervt ist. Dabei nimmt er Os Tod billigend in Kauf. Erst am dritten Tag gibt er O wieder etwas zu trinken, wobei er ursprünglich dachte, dass O auch nur zwei Tage ohne Wasser aushält. Nur deshalb überlebt das Kind.

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Rücktrittshandlung 3

A dreht alle Gashähne in seiner Wohnung auf, um sich zu töten. Kurz darauf wird ihm klar, dass auch andere Menschen im Mehrfamilienhaus zu Schaden kommen können. Zunächst billigte er dies. Kurz darauf ändert er aber seine Meinung und ruft die Polizei. Die Hähne lässt er offen. Die Polizei nimmt den Anruf nicht ernst und rückt nicht aus. Der Erfolg bleibt dennoch aus, da sich das Gas zu schnell verflüchtigt.

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Versuch: Rücktrittshandlung

A möchte sich in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus durch Gas töten. Daher dreht er alle Gashähne auf und wartet. Kurz darauf wird ihm bewusst, dass dadurch auch andere Menschen zu Schaden kommen können. Daher ruft er den Krankenwagen und die Polizei, dreht aber nicht die Gashähne zu und wird kurz darauf bewusstlos. Die Polizei rückt an und rettet alle Personen, inklusive A.

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Fehlschlag Unterlassen 9

T sieht seinen Sohn in der Ferne gerade ertrinken. Da ihm die Kindererziehung zu anstrengend geworden ist, belässt er es dabei. Kurz bevor das Kind ertrinkt, erkennt T, dass es sich um das Kind eines anderen handelt und rettet es.

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Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten (Versuchsbeginn)

Vater T lässt sein Kind K dursten, da er genervt ist. Dabei nimmt er den Tod billigend in Kauf. Erst am dritten Tag, als er einen guten Tag hat, gibt er K wieder etwas zu trinken und bemerkt dabei, dass es erforderlich ist, einen Notarzt hinzuzuziehen.

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Beendeter oder unbeendeter Versuch bei Unterlassungsdelikten

Vater T lässt sein Kind K dursten, da er genervt ist. Dabei nimmt er den Tod billigend in Kauf. Erst am dritten Tag, als er einen guten Tag hat, gibt er K wieder etwas zu trinken.

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Fehlschlag Unterlassen 8

T sieht seinen Sohn S in der Ferne gerade ertrinken. Da ihm die Erziehung zu anstrengend geworden ist, tut er nichts. Kurz bevor das Kind ertrinkt, erkennt T, dass es sich nicht um S handelt. T erkennt auch die tatsächliche Möglichkeit, das Kind auch durch aktives Tun zu töten, belässt es aber dabei. Das Kind überlebt durch einen Zufall.

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Fehlschlag Unterlassen 3

T sieht, wie ihr Sohn ins Wasser fällt. Da T sich dieses Jahr die Weihnachtsgeschenke sparen möchte, will sie ihn ertrinken lassen. Als sie sieht, dass dieser wider Erwarten halbwegs schwimmen kann, überlegt sie kurz, diesen wieder ins Wasser zu stoßen, lässt dann aber davon ab.

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Fehlschlag Unterlassen 7

T sieht seinen Sohn S in der Ferne gerade ertrinken. Da ihm die Kindererziehung zu anstrengend geworden ist, belässt er es dabei. Kurz bevor S ertrinkt, erkennt T, dass es sich eigentlich um seine ältere Tochter A handelt, die nicht mehr in der Pubertät ist und die er daher rettet.

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Fehlschlag Unterlassen 6

T sieht seinen Sohn in der Ferne gerade ertrinken. Da ihm die Kindererziehung zu anstrengend geworden ist, belässt er es dabei. Kurz bevor das Kind ertrinkt, erkennt T, dass es sich um ein anderes Kind handelt, das in diesem Moment von seiner Mutter gerettet wird.

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Fehlschlag Unterlassen 4

Autofahrer T rollt in seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf seinen Sohn O zu. In diesem Moment entscheidet er sich, O zu töten. Der kann jedoch im letzten Moment ausweichen. T schämt sich und fährt nicht noch einmal auf O zu.

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Fehlschlag Unterlassen 2

T sieht, wie ihr Sohn S, der nicht schwimmen kann, ins Wasser fällt. Da T mehr Zeit mit ihrem Ehemann E verbringen möchte, beobachtet sie den Vorgang. Sie geht davon aus, dass S verstirbt. Nachdem S schon bewusstlos ist, kommt E und rettet S. T wäre nicht in der Lage, E zu töten.

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Fehlschlag Unterlassen 1

T stößt versehentlich und fahrlässig den betrunkenen O in das Gleisbett am S-Bahnhof Zoo. O bewegt sich nicht. T denkt, O sei lebensgefährlich verletzt und werde ohne Rettung sterben. T setzt sich hin, um das Geschehen zu beobachten. Kurz vor Einfahrt des Zuges klettert O alleine aus dem Gleisbett. T hilft diesem dabei, da er nun keine Möglichkeit mehr sieht, dass O stirbt.

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Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)

T möchte O einen Denkzettel erteilen. Dafür sticht er diesem mit Tötungsvorsatz in den Bauch. Kurz darauf erkennt T, dass O überleben wird und verlässt den Tatort, da es ihm auf die Tötung nicht ankam.

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Versuch und Rücktritt: Freiwilligkeit bei Eingreifen Dritter (Fortführung der Tatausführung)

T möchte seine Tochter O töten, da ihm das Sorgerecht entzogen wurde. Als er O gerade würgt, kommt die Pflegemutter zurück. Dadurch erschreckt sich T und lässt kurz von der Handlung ab. Kurz darauf beruhigt er sich auch etwas und lässt von der weiteren Tatausführung ab.

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Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3

T möchte O solange nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB), bis dieser sich das Leben nimmt. Daher bestellt er mehrere Waren an die Adresse von O und droht O mehrfach über SMS. Die Bestellungen bei der Amazon App und die SMS werden jedoch von T aufgrund eines technischen Fehlers nie von seinem Handy abgesendet.

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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Abergläubische Rettungsbemühungen

T vergiftet O mit Tötungsvorsatz. Dass die Menge nicht tödlich ist, ahnt T nicht. Kurz darauf bereut T die Tat und betet zu Asklepios, dem Gott der Heilkunde, dass dieser O das Leben rette. Als O überlebt, ist T überglücklich und weiht dem Gott einen neuen Altar.

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Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 2

T schießt mit Tötungsvorsatz auf ihren Ehemann O, der vermeintlich schläft. Kurz darauf bereut sie die Tat und ruft einen Notarzt. Dieser stellt fest, dass O bereits seit einigen Stunden tot war.

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Rücktritt vom beendeten Versuch – finales „Gewährenlassen“

T erwischt seine Freundin F mit ihrem Liebhaber L im Bett. Er prügelt auf L mit Tötungsvorsatz ein. Als er denkt, L habe genug, nimmt er die F, zwingt sie ins Auto und nimmt ihr das Telefon weg, mit welchem sie den Notarzt rufen wollte. Dann fährt er los. F fleht, den L noch retten zu dürfen, was T zunächst nicht zulässt, aber nach einiger Zeit dann doch akzeptiert. Er setzt F vorm Haus ab.

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Rücktritt beendeter Versuch - Fall 9

T möchte eines seiner Mietshäuser sprengen, da der Abriss zu teuer ist. Dafür platziert er einen Sprengsatz im Keller des Gebäudes und nimmt billigend in Kauf, dass die Bewohner durch die Explosion erfasst werden. Kurz darauf geht sein Hund auf einmal auf den Sprengsatz los und zerbeißt die Verkabelung. Da T seine Tat bereut, lässt er diesen gewähren.

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Rücktritt vom beendeten Versuch – Verhinderung des Eintritts des Taterfolgs (subjektive Komponente)

T möchte O durch einen Autounfall töten und fährt ihr daher auf der Landstraße entgegen. Dann wechselt er die Spur, um O frontal zu rammen. Kurz darauf denkt er um und bremst stark, da er erkennt, dass ein tödlicher Unfall selbst dann die Folge wäre, wenn er einfach nur aufhörte Gas zu geben. Die Kollision ist nur leicht und beide bleiben unverletzt. Der Unfall hätte tödlich geendet, wenn O nicht ebenfalls stark gebremst hätte.

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Rücktritt vom beendeten Versuch – Eintritt des Taterfolges kausal verhindert

T möchte eines seiner Mietshäuser sprengen, da der Abriss zu teuer ist. Dafür platziert er einen Sprengsatz mit Zeitzünder in dem Keller des Gebäudes und nimmt billigend in Kauf, dass die Bewohner durch die Explosion erfasst werden. Später stellt er den Zünder aus, da ihm das Leben doch zu wertvoll ist. Die Polizei hätte den Sprengsatz aber ohnehin zwei Stunden später entfernt.

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Rücktritt beendeter Versuch - Fall 3

T möchte eines seiner Mietshäuser sprengen, da der Abriss zu teuer ist. Dafür platziert er einen Sprengsatz im Keller des Gebäudes und nimmt billigend in Kauf, dass die Bewohner durch die Explosion erfasst werden. Als er erfährt, dass bald Bekannte von ihm in dem Gebäude sind, verstellt er den Zünder in die Zukunft.

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Verlässliches Mittel (Nomos Kommentar § 24 Rn. 61)

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (4/5)

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Eigenhändige/Fremdhändige Erfolgsverhinderung

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut sie die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei sie das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Sie spricht nicht in den Hörer. Die Notärztin kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (3/5)

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 2

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und sagt einem Passanten, dass in der Nähe einer angeschossen wurde und zeigt ihm den Weg. T bittet ihn auch, den Notarzt zu rufen und flieht. Der Passant verständigt den Notarzt und O wird gerettet.

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 1

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (5/5)

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Optimale Rettungsleistung

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (2/5)

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Rechtsprechung / Chanceneröffnungstheorie

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (1/5)

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Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Korrektur Rücktrittshorizont

T möchte O töten. Dazu schlägt er erst mit einem Hammer auf Os Kopf. Dann sticht er mit einem Messer (knapp 20cm lang) in Os Hals. Da T denkt, dass O jetzt sicher sterben würde, geht er in die Küche und raucht. Als er ein Röcheln des O hört, drückt er O ein Kissen ins Gesicht, damit ihn niemand hört. Nachdem er dies ein paar Mal getan hat, merkt er, dass O doch nicht lebensgefährlich verletzt ist. Aus Mitleid bringt er den Versuch jedoch nicht zu Ende.

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Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 5

T möchte O in seinem Bett erschießen. Sie schießt zweimal in Richtung seines Kopfes. Da sie kein Blut sieht, geht sie davon aus, dass sie ihn nicht getroffen hat. In Wirklichkeit hat T getroffen, O war aber bereits vorher tot und blutleer. T hat keine Lust mehr und geht.

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Fehlgeschlagener Versuch Tätervorstellung 2

T möchte O, der viel stärker und größer als T ist, töten. T schießt einmal auf O und verfehlt. T denkt, dass es jetzt genug sei und geht nach Hause. Dabei denkt er, dass er noch weitere Patronen im Magazin hatte. In Wirklichkeit war die abgefeuerte Patrone seine einzige.

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Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch 2

T ist Drohnenpilot. Da er die Feindschaft zu O nicht mehr aushält, bewaffnet er seine Drohne und möchte O ausschalten. Er versteckt sich in Os Garten, da er die Funkreichweite nicht überschreiten möchte. Als er auf dem Bildschirm eine Person sieht, erkennt er zwar sich selbst. Trotzdem lässt er die Drohne schießen. Der Schuss verfehlt ihn nur knapp. T geht jedoch davon aus, dass dies strafbar sei.

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Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch 1

T ist Drohnenpilot und der Erzfeind von O. Da er die Feindschaft nicht mehr aushält, bewaffnet er seine Drohne und möchte O ausschalten. Dazu versteckt er sich in dessen Garten, da er die Funkreichweite nicht überschreiten möchte. Als er auf dem Bildschirm eine Person sieht, lässt er die Drohne schießen. Dabei war er selbst die Person und hat sich nur knapp verfehlt.

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Bei versuchter Unterlassung 10

T sieht, dass sein Sohn S, der nicht schwimmen kann, am Rand des Beckens steht und kurz davor ist, hineinzufallen. Da er den S für die Unachtsamkeit bestrafen möchte, will er ihn aus dem Wasser retten, anstatt ihn vor dem Hineinfallen zu bewahren. S fällt ins Wasser und wird vom Bademeister gerettet, der T beiseite stößt.

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Bei versuchter Unterlassung 9

T stößt versehentlich und fahrlässig den betrunkenen O in das Gleisbett am Bahnhof. O bleibt dort liegen, was T auf die Trunkenheit des O zurückführt. T weiß, dass in einer Stunde der nächste Zug eintritt und unternimmt nichts. Nach einer halben Stunde besinnt er sich und holt O aus dem Gleisbett.

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Bei versuchter Unterlassung 8

T stößt versehentlich und fahrlässig den betrunkenen O in das Gleisbett am S-Bahnhof Zoo. O bewegt sich nicht. T denkt, O sei lebensgefährlich verletzt und werde ohne Rettung sterben. Gleichwohl geht T weiter. O ist jedoch unverletzt und geht zum nächsten Späti, um „nachzutanken“.

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Bei versuchter Unterlassung 5

T ist von ihrem Ehemann O genervt, da dieser dauerhaft vor dem Fernseher sitzt. Sie weigert sich daher, diesen weiterhin zu umsorgen und sagt ihm, dass es ihr egal sei, wenn dieser verdurstet. Als O tatsächlich 3 Tage nichts trinkt, fühlt T sich schlecht und bringt ihm Wasser.

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Bei versuchter Unterlassung 1

T fährt versehentlich seinen Sohn S an, welcher erkennbar lebensbedrohlich verletzt wird. Da T sich dieses Jahr die Weihnachtsgeschenke sparen möchte, fährt er weiter und geht davon aus, dass S verstirbt, obwohl er einen Arzt rufen könnte. Später rettet ein Dritter den S.

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Versuch des Regelbeispiels 1

T möchte in ein Bürogebäude einbrechen, um dort etwas zu stehlen. Dazu möchte er die Tür eintreten und dann sofort damit anfangen, die erstbesten Wertgegenstände einzustecken. T schafft es nicht, die Tür einzutreten.

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Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 2

T bricht in ein Bürogebäude ein, um dort nach Bargeld zu suchen. Er rechnet damit, dort erst einen Safe finden zu müssen und diesen zu öffnen. Er findet bereits keinen Safe und verlässt das Gebäude.

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Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 1

T bricht in ein Bürogebäude ein, um dort das Erstbeste, was er sieht, mit nach Hause zu nehmen. Dort findet er aber nichts.

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„Passauer Giftfalle“

Bei Apotheker T wurde in letzter Zeit mehrfach nach Ladenschluss (20 Uhr) eingebrochen. Aus Frust stellt er nach dem Mittagessen mit Tötungsvorsatz eine mit tödlicher Menge vergiftete Flasche Bier auf, davon ausgehend, dass die Einbrecher in der Nacht davon trinken. Er informiert auch die ermittelnden Polizeibeamten, um diese nicht zu gefährden. Diese überreden ihn daraufhin, das Gift zu entfernen, was T noch am selben Nachmittag tut.