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Qualifikation 3
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er mit der Pistole sowieso nicht trifft und das nicht zum Erfolg führt.
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Qualifikation 2
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er auch mit der Pistole noch hätte weiter machen können.
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Qualifikation 1
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann geht er nach Hause, obwohl er denkt, dass er das Ding noch locker zu Ende bringen könnte.
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Beendeter oder unbeendet Versuch: Quasikausalität
Mutter T sieht ihren Sohn S in der Mitte des Badesees ertrinken. Dabei will sie ihm nicht helfen, obwohl sie davon ausgeht, dass sie ihn retten könnte und nimmt seinen Tod billigend in Kauf. Kurz darauf bereut sie das und versucht S zu retten. Sie wirft ihm ein Seil zu, was sie für ausreichend hält. Ins Wasser möchte sie nicht gehen. Es war jedoch von vornherein für T unmöglich, S zu retten, sodass er verstirbt.
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Beendeter oder unbeendeter Versuch: Unterlassungstat (für Möglichhalten aus Tätersicht)
A schlägt wiederholt das Kind K seiner Freundin T, weil dieses nicht aufhört zu schreien. T erkennt, dass K lebensbedrohlich verletzt ist, tut aber nichts. Später schreit K wieder. A geht noch mal auf K los und verletzt es noch schwerer. Erst später ruft T den Notarzt, der K rettet.
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Abgrenzung beendeter oder unbeendeter Versuch
A schlägt wiederholt das Kind seiner Freundin T, weil dieses nicht aufhört zu schreien. T erkennt, dass ihr Kind lebensbedrohlich verletzt ist, ruft aber erst am nächsten Tag den Notarzt. Dieser rettet das Kind.
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Fehlschlag Unterlassen 5
Autofahrerin T fährt den Fußgänger O an, der lebensgefährlich verletzt ist. Sie hilft O nicht, der aber, kurz bevor es zu spät ist, von einem Arzt versorgt wird. T greift dabei nicht ein, obwohl sie diese Möglichkeit erkennt und für machbar hält. Ob T Vorsatz bezüglich des Anfahrens hatte, ist unklar.
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Fehlschlag Unterlassen 4
Autofahrer T rollt in seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf seinen Sohn O zu. In diesem Moment entscheidet er sich, O zu töten. Der kann jedoch im letzten Moment ausweichen. T schämt sich und fährt nicht noch einmal auf O zu.
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Freiwilligkeit bei Rauschtat und Rückkehr der Schuldfähigkeit
T schießt auf O im Zustand der Schuldunfähigkeit. Kurz darauf erlangt er seine Schuldfähigkeit wieder und rettet O das Leben.
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Freiwilligkeit bei Schuldunfähigkeit nach Versuchsbeginn
T schießt auf O und trifft ihn in der Brust. Nach dem Treffer setzt bei T ein Rauschzustand durch zuvor genommene Drogen ein, der zur Schuldunfähigkeit der T führt. Sie ruft in diesem Zustand eine Notärztin, die das Leben des O rettet.
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Freiwilligkeit bei Schuldunfähigkeit
T schießt im Zustand der Schuldunfähigkeit auf O und trifft diesen in der Brust. Kurz darauf ruft sie eine Notärztin, die das Leben des O rettet. Auch dabei war T schuldlos.
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Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)
T möchte O einen Denkzettel erteilen. Dafür sticht er diesem mit Tötungsvorsatz in den Bauch. Kurz darauf erkennt T, dass O überleben wird und verlässt den Tatort, da es ihm auf die Tötung nicht ankam.
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Beendigung bei Gegenwehr trotz Möglichkeit
T möchte O vergewaltigen. Als dieser sich wehrt, lässt T von ihm ab. Dabei weiß T, dass die Vollendung der Tat jederzeit möglich wäre, da O schwächer ist und T keine Bedenken bei dem Einsatz von Gewalt hat.
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Freiwilligkeit Angst vor Erwischt werden
T ist Auftragskiller und soll O töten. Dafür möchte er die Stille ausnutzen. Er schießt nachts auf offener Straße auf O und verletzt ihn nur am Arm. T hat dabei seinen Schalldämpfer vergessen. Aus Angst, dass der Knall Leute anlockt, flieht T. In Wirklichkeit hat niemand den Schuss gehört.
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Freiwilligkeit Erwischt werden 1
T ist Auftragskillerin und soll O töten. Dafür möchte sie die Stille ausnutzen. Sie schießt nachts auf offener Straße auf O und verletzt diesen nur am Arm. T hat dabei ihren Schalldämpfer vergessen. Der Knall hat einige Leute angelockt. T flieht.
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Versuch bei omissio libera in causa
Der Weichensteller T hat aufgrund von Drohbriefen erfahren, dass es später zu einem Zugunglück kommen kann, was er jedoch mit Sicherheit durch das Ziehen eines Hebels verhindern kann. Danach betrinkt er sich jedoch vorsätzlich, sodass er zum Zeitpunkt des Bevorstehens des Zugunglückes schuldunfähig ist. Eine Kollision bleibt aus Zufall aus.
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Versuch bei actio libera in causa
T möchte O aus Rache töten. Nüchtern ist er dazu jedoch nicht in der Lage, sodass er sich vorab bis zur Schuldunfähigkeit betrinkt. Nachdem er sich betrunken hat, geht er los, wobei er auf dem Weg von der Polizei in Schutzgewahrsam genommen wird.
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Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit bei Straflosigkeit des Versuches des Grunddeliktes 1
T möchte die 17-jährige Tochter O den Eltern entziehen und dabei Gewalt anwenden. T setzt gerade zur Gewaltanwendung an, als O freiwillig in seinen Wagen springt. Später verstirbt O aufgrund fehlender elterlicher Fürsorge.
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Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3
T möchte O solange nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB), bis dieser sich das Leben nimmt. Daher bestellt er mehrere Waren an die Adresse von O und droht O mehrfach über SMS. Die Bestellungen bei der Amazon App und die SMS werden jedoch von T aufgrund eines technischen Fehlers nie von seinem Handy abgesendet.
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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Abergläubische Rettungsbemühungen
T vergiftet O mit Tötungsvorsatz. Dass die Menge nicht tödlich ist, ahnt T nicht. Kurz darauf bereut T die Tat und betet zu Asklepios, dem Gott der Heilkunde, dass dieser O das Leben rette. Als O überlebt, ist T überglücklich und weiht dem Gott einen neuen Altar.
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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen 2.1
T schießt vorsätzlich auf O und verletzt sie lebensgefährlich. T bereut die Tat, ist aber erstarrt. Als Os Freund vorbeikommt und O mit Wiederbelebungsmaßnahmen rettet, tut T daher nichts, obwohl sie eingreifen könnte.
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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen 1
T schießt vorsätzlich auf O. Kurz darauf bereut sie die Tat und ruft einen Notarzt. Dann kommt zufällig Os Freundin vorbei, die mit Rettungsmaßnahmen beginnt. Als die Notärztin ankommt, ist O bereits außer Lebensgefahr.
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Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 2
T schießt mit Tötungsvorsatz auf ihren Ehemann O, der vermeintlich schläft. Kurz darauf bereut sie die Tat und ruft einen Notarzt. Dieser stellt fest, dass O bereits seit einigen Stunden tot war.
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Rücktritt vom beendeten Versuch – finales „Gewährenlassen“
T erwischt seine Freundin F mit ihrem Liebhaber L im Bett. Er prügelt auf L mit Tötungsvorsatz ein. Als er denkt, L habe genug, nimmt er die F, zwingt sie ins Auto und nimmt ihr das Telefon weg, mit welchem sie den Notarzt rufen wollte. Dann fährt er los. F fleht, den L noch retten zu dürfen, was T zunächst nicht zulässt, aber nach einiger Zeit dann doch akzeptiert. Er setzt F vorm Haus ab.
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Rücktritt beendeter Versuch - Fall 3
T möchte eines seiner Mietshäuser sprengen, da der Abriss zu teuer ist. Dafür platziert er einen Sprengsatz im Keller des Gebäudes und nimmt billigend in Kauf, dass die Bewohner durch die Explosion erfasst werden. Als er erfährt, dass bald Bekannte von ihm in dem Gebäude sind, verstellt er den Zünder in die Zukunft.
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Rücktritt vom beendeten Versuch – Anruf bei der Feuerwehr als Rettungshandlung
T lebt in einem Mehrfamilienhaus und möchte sein Leben mittels Gas beenden. Daher lässt er das Gas in der Küche an und setzt sich mit einer Kerze ins Wohnzimmer. Kurz darauf erkennt er, dass es dadurch auch zu einer Explosion kommen könne, die andere Personen gefährden würde. Zunächst billigt er dies, bereut dies aber bald und ruft die Feuerwehr. Er weigert sich aber, den Gashahn zuzudrehen. Als die Feuerwehr kommt, evakuiert diese das Gebäude und schließt den Gashahn.
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Verlässliches Mittel (Nomos Kommentar § 24 Rn. 61)
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (4/5)
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Eigenhändige/Fremdhändige Erfolgsverhinderung
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut sie die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei sie das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Sie spricht nicht in den Hörer. Die Notärztin kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (3/5)
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 2
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und sagt einem Passanten, dass in der Nähe einer angeschossen wurde und zeigt ihm den Weg. T bittet ihn auch, den Notarzt zu rufen und flieht. Der Passant verständigt den Notarzt und O wird gerettet.
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 1
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (5/5)
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Optimale Rettungsleistung
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (2/5)
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Rechtsprechung / Chanceneröffnungstheorie
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (1/5)
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Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 2
T möchte O aussetzen (§ 221 Abs. 1 StGB) und ihn dadurch versterben lassen. O überlebt, da ein Dritter ihn rettet. Der Aussetzungsgefahrerfolg ist zu keinem Zeitpunkt eingetreten.
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Fehlgeschlagener Versuch – Rechtliche Unmöglichkeit
T möchte O vergewaltigen und reißt diesen zu Boden. O gibt vor, er sei mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden, um T davon zu überzeugen, die Sache zu verschieben. T besteht jedoch darauf, sofort den Verkehr zu vollziehen. Er denkt, O sei damit einverstanden.
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Fehlgeschlagener Versuch – Sinnlosigkeit
T möchte ihren Ehemann O töten – ohne sein Wissen und nicht grausam. Daher gibt T ihm eine Schlaftablette und legt den bewusstlosen O in ihr Auto. T stellt den Motor an und verriegelt das Fahrzeug, wobei sie die Abgase in das Auto umleitet. Kurz darauf wacht O auf und bittet T, ihn herauszulassen. Aus Mitleid öffnet T das Fahrzeug.
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Verfolger Fall / Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch BGHSt 11, 268
A und B begehen gemeinsam einen Raub. Auf der Flucht verwechselt A den B mit einem Verfolger und schießt mit Tötungsvorsatz auf diesen, wie es vorher gemeinsam abgesprochen war. Wie macht sich B durch den Schuss des A strafbar?
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Wahndelikt 2
Jurastudent J wohnt mit seiner Tante (T) zusammen. T hat einen Hund, der für sie wie ein Sohn ist. J ist er durch sein Gebell allerdings ein Dorn im Auge. J versucht, den Hund zu erschießen, verfehlt ihn aber mehrfach. J geht davon aus, dass § 212 StGB Angehörige schützt und daher so auszulegen sei, dass Tatobjekt auch ein Haustier sein kann, wenn es für eine Person eine menschliche Funktion einnimmt (z.B. Sohn).
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Versuch des Regelbeispiels 1
T möchte in ein Bürogebäude einbrechen, um dort etwas zu stehlen. Dazu möchte er die Tür eintreten und dann sofort damit anfangen, die erstbesten Wertgegenstände einzustecken. T schafft es nicht, die Tür einzutreten.
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Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 1
T bricht in ein Bürogebäude ein, um dort das Erstbeste, was er sieht, mit nach Hause zu nehmen. Dort findet er aber nichts.
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„Passauer Giftfalle“
Bei Apotheker T wurde in letzter Zeit mehrfach nach Ladenschluss (20 Uhr) eingebrochen. Aus Frust stellt er nach dem Mittagessen mit Tötungsvorsatz eine mit tödlicher Menge vergiftete Flasche Bier auf, davon ausgehend, dass die Einbrecher in der Nacht davon trinken. Er informiert auch die ermittelnden Polizeibeamten, um diese nicht zu gefährden. Diese überreden ihn daraufhin, das Gift zu entfernen, was T noch am selben Nachmittag tut.
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Abgrenzung Vorbereitung und Versuch: Täter betritt den zuvor präparierten Tatort nicht, weil er die Vorbereitungen der Tat entdeckt glaubt
T möchte eine Bank überfallen. T plant, sich sonntags in der Bank auf die Lauer zu legen, um die Bankangestellten direkt Montagfrüh zur Herausgabe des Geldes zu nötigen. Dabei möchte er bewaffnet Todesdrohungen aussprechen. Schon am Samstagabend bricht er ein, setzt die Überwachungseinrichtungen außer Betrieb und schließt die Fensterlamellen der Bank. Als er am Sonntagabend zur Bank zurückkehrt, um sich zu verstecken, bemerkt er, dass die Fensterlamellen wieder geöffnet wurden. Er befürchtet, dass sein Einbruch entdeckt wurde und flieht, noch bevor er das Gebäude betritt.