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Versuchte Anstiftung 9
T möchte eine Person überreden, den O zu töten. Dazu setzt er ein Kopfgeld aus und teilt dies 5 Personen mit. A und B davon scheinen grundsätzlich interessiert, wobei es T egal ist, wer von beiden das ausführt. Daher möchte er mit beiden reden. Nachdem er mit A gesprochen hat, lehnt dieser doch ab und zwar für T erkennbar endgültig.
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Versuchte Anstiftung 8
T möchte eine Person überreden, den O zu töten. Dazu setzt er ein Kopfgeld aus und teilt dies 5 Personen mit. Diese lehnen ab. T teilt dies einer anderen Personengruppe mit.
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Versuchte Anstiftung 7
T möchte eine Person überreden, den O zu töten. Dazu setzt er ein Kopfgeld aus und teilt dies bei einem Stammtisch fünf Personen mit. Vier davon lehnen ab.
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Versuchte Anstiftung 6
T möchte D überreden, den O zu töten, weil er glaubt, dass dieser mit seiner Frau schläft. D lehnt ab. Kurz darauf leiht T sich von O noch €20.000 und geht dann nochmal auf D zu, weil er das Geld nicht zurückzahlen möchte.
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Qualifikation 3
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er mit der Pistole sowieso nicht trifft und das nicht zum Erfolg führt.
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Qualifikation 2
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er auch mit der Pistole noch hätte weiter machen können.
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Qualifikation 1
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann geht er nach Hause, obwohl er denkt, dass er das Ding noch locker zu Ende bringen könnte.
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Rücktrittshandlung 3
A dreht er alle Gashähne in seiner Wohnung auf, um sich zu töten. Kurz darauf wird ihm klar, dass auch andere Menschen im Mehrfamilienhaus zu Schaden kommen können. Zunächst billigte er dies. Kurz darauf ändert er aber seine Meinung und ruft die Polizei. Die Hähne lässt er offen. Die Polizei nimmt den Anruf nicht ernst und rückt nicht aus. Der Erfolg bleibt dennoch aus, da sich das Gas zu schnell verflüchtigt.
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Fehlschlag Unterlassen 11
T geht mit seinem Sohn S rudern. S fällt ins Wasser, schwimmt aber sofort ans Ufer. T erkennt, dass S eine Erkältung bekommt, wenn er ihm nicht sofort aus dem Wasser hilft. Kurz darauf hilft ein anderer Ruderer S aus dem Wasser. T überlegt, ob er S mit dem Ruder wieder ins Wasser holt, weil ihm die Erkältung als Denkzettel stehen würde. Dabei würde er aber das Risiko billigend in Kauf nehmen, S zu töten. Er versucht es nicht.
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Fehlschlag Unterlassen 8
T sieht seinen Sohn S in der Ferne gerade ertrinken. Da ihm die Erziehung zu anstrengend geworden ist, tut er nichts. Kurz bevor das Kind ertrinkt, erkennt T, dass es sich nicht um S handelt. T erkennt auch die tatsächliche Möglichkeit, das Kind auch durch aktives Tun zu töten, belässt es aber dabei. Das Kind überlebt durch einen Zufall.
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Fehlschlag Unterlassen 5
Autofahrerin T fährt den Fußgänger O an, der lebensgefährlich verletzt ist. Sie hilft O nicht, der aber, kurz bevor es zu spät ist, von einem Arzt versorgt wird. T greift dabei nicht ein, obwohl sie diese Möglichkeit erkennt und für machbar hält. Ob T Vorsatz bezüglich des Anfahrens hatte, ist unklar.
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Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)
T möchte O einen Denkzettel erteilen. Dafür sticht er diesem mit Tötungsvorsatz in den Bauch. Kurz darauf erkennt T, dass O überleben wird und verlässt den Tatort, da es ihm auf die Tötung nicht ankam.
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Beendigung bei Gegenwehr trotz Möglichkeit
T möchte O vergewaltigen. Als dieser sich wehrt, lässt T von ihm ab. Dabei weiß T, dass die Vollendung der Tat jederzeit möglich wäre, da O schwächer ist und T keine Bedenken bei dem Einsatz von Gewalt hat.
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Freiwilligkeit Angst vor Erwischt werden
T ist Auftragskiller und soll O töten. Dafür möchte er die Stille ausnutzen. Er schießt nachts auf offener Straße auf O und verletzt ihn nur am Arm. T hat dabei seinen Schalldämpfer vergessen. Aus Angst, dass der Knall Leute anlockt, flieht T. In Wirklichkeit hat niemand den Schuss gehört.
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Freiwilligkeit Erwischt werden 5
T möchte O nötigen, ihm Geld zu geben. Dafür klopft er bei dieser und droht ihr mit vorgehaltener Waffe. Als O fragt, ob sie gerade ausgeraubt werde, fühlt sich T ertappt und flieht.
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Freiwilligkeit Erwischt werden 1
T ist Auftragskillerin und soll O töten. Dafür möchte sie die Stille ausnutzen. Sie schießt nachts auf offener Straße auf O und verletzt diesen nur am Arm. T hat dabei ihren Schalldämpfer vergessen. Der Knall hat einige Leute angelockt. T flieht.
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Erfolgsqualifizierter Versuch - Strafbarkeit bei Straflosigkeit des Versuches des Grunddeliktes 1
T möchte die 17-jährige Tochter O den Eltern entziehen und dabei Gewalt anwenden. T setzt gerade zur Gewaltanwendung an, als O freiwillig in seinen Wagen springt. Später verstirbt O aufgrund fehlender elterlicher Fürsorge.
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Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3
T möchte O solange nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB), bis dieser sich das Leben nimmt. Daher bestellt er mehrere Waren an die Adresse von O und droht O mehrfach über SMS. Die Bestellungen bei der Amazon App und die SMS werden jedoch von T aufgrund eines technischen Fehlers nie von seinem Handy abgesendet.
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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Abergläubische Rettungsbemühungen
T vergiftet O mit Tötungsvorsatz. Dass die Menge nicht tödlich ist, ahnt T nicht. Kurz darauf bereut T die Tat und betet zu Asklepios, dem Gott der Heilkunde, dass dieser O das Leben rette. Als O überlebt, ist T überglücklich und weiht dem Gott einen neuen Altar.
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Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 2
T schießt mit Tötungsvorsatz auf ihren Ehemann O, der vermeintlich schläft. Kurz darauf bereut sie die Tat und ruft einen Notarzt. Dieser stellt fest, dass O bereits seit einigen Stunden tot war.
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Rücktritt vom beendeten Versuch – finales „Gewährenlassen“
T erwischt seine Freundin F mit ihrem Liebhaber L im Bett. Er prügelt auf L mit Tötungsvorsatz ein. Als er denkt, L habe genug, nimmt er die F, zwingt sie ins Auto und nimmt ihr das Telefon weg, mit welchem sie den Notarzt rufen wollte. Dann fährt er los. F fleht, den L noch retten zu dürfen, was T zunächst nicht zulässt, aber nach einiger Zeit dann doch akzeptiert. Er setzt F vorm Haus ab.
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Verlässliches Mittel (Nomos Kommentar § 24 Rn. 61)
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (4/5)
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Eigenhändige/Fremdhändige Erfolgsverhinderung
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut sie die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei sie das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Sie spricht nicht in den Hörer. Die Notärztin kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (3/5)
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 2
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und sagt einem Passanten, dass in der Nähe einer angeschossen wurde und zeigt ihm den Weg. T bittet ihn auch, den Notarzt zu rufen und flieht. Der Passant verständigt den Notarzt und O wird gerettet.
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 1
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (5/5)
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Optimale Rettungsleistung
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (2/5)
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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Rechtsprechung / Chanceneröffnungstheorie
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (1/5)
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Fehlgeschlagener Versuch – Sinnlosigkeit
T möchte ihren Ehemann O töten – ohne sein Wissen und nicht grausam. Daher gibt T ihm eine Schlaftablette und legt den bewusstlosen O in ihr Auto. T stellt den Motor an und verriegelt das Fahrzeug, wobei sie die Abgase in das Auto umleitet. Kurz darauf wacht O auf und bittet T, ihn herauszulassen. Aus Mitleid öffnet T das Fahrzeug.
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Fehlgeschlagener Versuch - Sinnlosigkeit 1
T hat viele Schulden und überfällt daher eine Bank. Als der Kassenwart ihr das gesamte Geld in der Kasse überreicht, lehnt sie ab, weil sie mindestens die doppelte Menge braucht.
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Verfolger Fall / Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch BGHSt 11, 268
A und B begehen gemeinsam einen Raub. Auf der Flucht verwechselt A den B mit einem Verfolger und schießt mit Tötungsvorsatz auf diesen, wie es vorher gemeinsam abgesprochen war. Wie macht sich B durch den Schuss des A strafbar?
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Versuch und Rücktritt: Grob unverständiger Versuch nach § 23 Abs. 3 StGB beim Computerbetrug
T möchte vom Konto seiner Freundin F Geld abheben. Zu diesem Zweck nimmt er seine EC-Karte und versieht diese mit der Kontonummer der F. Dabei übersieht T, dass auch die Geheimzahl der F erforderlich ist, um Geld abzuheben. Am nächsten Tag steckt T die Karte in den Automaten. Da verschiedene Sicherheitsmerkmale nicht mehr mit der Kartennummer übereinstimmen, wird diese eingezogen.
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Bei versuchter Anstiftung 7.2
T möchte den R, den sie für einen Richter hält, überzeugen, Rechtsbeugung zu begehen. R lehnt ab. Später stellt T fest, dass R lediglich Referendar war und kein Richter.
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Bei versuchter Anstiftung 7.1
T möchte die Richterin R überzeugen, Rechtsbeugung zu begehen. R lehnt ab.
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Bei versuchter Anstiftung 5
T möchte D überreden, den O zu töten. T weiß, dass D Auftragskiller ist und für jeden Mord €20.000 verlangt. T hat das Geld jedoch nicht und bietet D dafür eine Autowäsche an. D lehnt lachend ab.
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Bei Mittäterschaft 1
A und B möchten gemeinsam O um einige Wertgegenstände erleichtern. Dafür soll B zunächst in die Wohnung des O eindringen und dort den Tresor knacken. Dann soll A hinzustoßen, damit sie gemeinsam die Beute entfernen können. B legt das Werkzeug an, schafft es jedoch nicht, den Tresor zu öffnen.
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Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 2
T bricht in ein Bürogebäude ein, um dort nach Bargeld zu suchen. Er rechnet damit, dort erst einen Safe finden zu müssen und diesen zu öffnen. Er findet bereits keinen Safe und verlässt das Gebäude.
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Tankstellenfall
T möchte eine Tankstelle ausrauben. Dazu maskiert und bewaffnet er sich. Dann klingelt er an der angebauten Wohnung. Er geht davon aus, dass der Tankwart oder eine andere Person öffnen würde und möchte diese unmittelbar beim Öffnen mit der Waffe bedrohen und fesseln, um das Geld an sich zu nehmen.
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„Passauer Giftfalle“
Bei Apotheker T wurde in letzter Zeit mehrfach nach Ladenschluss (20 Uhr) eingebrochen. Aus Frust stellt er nach dem Mittagessen mit Tötungsvorsatz eine mit tödlicher Menge vergiftete Flasche Bier auf, davon ausgehend, dass die Einbrecher in der Nacht davon trinken. Er informiert auch die ermittelnden Polizeibeamten, um diese nicht zu gefährden. Diese überreden ihn daraufhin, das Gift zu entfernen, was T noch am selben Nachmittag tut.
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Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Banküberfall
T will die Raiffeisenbank Gammesfeld, die mit einem Angestellten kleinste Bank Deutschlands, überfallen. Dafür plant er bei der täglichen Abholung der Bargeldreserven dem Angestellten das Geld noch in der Bank zu entreißen. In seinem Twingo hält er vor dem Eingang. Sodann will er aus einer Tasche die Waffe herausnehmen, sich maskieren und die Bank stürmen. Doch Polizist P nimmt T vorher fest.