Versuch und Rücktritt: 274 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 274 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Versuch und Rücktritt für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Qualifikation 3

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er mit der Pistole sowieso nicht trifft und das nicht zum Erfolg führt.

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Qualifikation 2

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er auch mit der Pistole noch hätte weiter machen können.

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Qualifikation 1

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann geht er nach Hause, obwohl er denkt, dass er das Ding noch locker zu Ende bringen könnte.

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Beendeter oder unbeendeter Versuch: Unterlassungstat (für Möglichhalten aus Tätersicht)

A schlägt wiederholt das Kind K seiner Freundin T, weil dieses nicht aufhört zu schreien. T erkennt, dass K lebensbedrohlich verletzt ist, tut aber nichts. Später schreit K wieder. A geht noch mal auf K los und verletzt es noch schwerer. Erst später ruft T den Notarzt, der K rettet.

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Abgrenzung beendeter oder unbeendeter Versuch

A schlägt wiederholt das Kind seiner Freundin T, weil dieses nicht aufhört zu schreien. T erkennt, dass ihr Kind lebensbedrohlich verletzt ist, ruft aber erst am nächsten Tag den Notarzt. Dieser rettet das Kind.

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Fehlschlag Unterlassen 4

Autofahrer T rollt in seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf seinen Sohn O zu. In diesem Moment entscheidet er sich, O zu töten. Der kann jedoch im letzten Moment ausweichen. T schämt sich und fährt nicht noch einmal auf O zu.

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Freiwilligkeit bei Schuldunfähigkeit

T schießt im Zustand der Schuldunfähigkeit auf O und trifft diesen in der Brust. Kurz darauf ruft sie eine Notärztin, die das Leben des O rettet. Auch dabei war T schuldlos.

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Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)

T möchte O einen Denkzettel erteilen. Dafür sticht er diesem mit Tötungsvorsatz in den Bauch. Kurz darauf erkennt T, dass O überleben wird und verlässt den Tatort, da es ihm auf die Tötung nicht ankam.

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Freiwilligkeit Angst vor Erwischt werden

T ist Auftragskiller und soll O töten. Dafür möchte er die Stille ausnutzen. Er schießt nachts auf offener Straße auf O und verletzt ihn nur am Arm. T hat dabei seinen Schalldämpfer vergessen. Aus Angst, dass der Knall Leute anlockt, flieht T. In Wirklichkeit hat niemand den Schuss gehört.

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Freiwilligkeit Erwischt werden 1

T ist Auftragskillerin und soll O töten. Dafür möchte sie die Stille ausnutzen. Sie schießt nachts auf offener Straße auf O und verletzt diesen nur am Arm. T hat dabei ihren Schalldämpfer vergessen. Der Knall hat einige Leute angelockt. T flieht.

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Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3

T möchte O solange nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB), bis dieser sich das Leben nimmt. Daher bestellt er mehrere Waren an die Adresse von O und droht O mehrfach über SMS. Die Bestellungen bei der Amazon App und die SMS werden jedoch von T aufgrund eines technischen Fehlers nie von seinem Handy abgesendet.

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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Abergläubische Rettungsbemühungen

T vergiftet O mit Tötungsvorsatz. Dass die Menge nicht tödlich ist, ahnt T nicht. Kurz darauf bereut T die Tat und betet zu Asklepios, dem Gott der Heilkunde, dass dieser O das Leben rette. Als O überlebt, ist T überglücklich und weiht dem Gott einen neuen Altar.

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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen 2.1

T schießt vorsätzlich auf O und verletzt sie lebensgefährlich. T bereut die Tat, ist aber erstarrt. Als Os Freund vorbeikommt und O mit Wiederbelebungsmaßnahmen rettet, tut T daher nichts, obwohl sie eingreifen könnte.

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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen 1

T schießt vorsätzlich auf O. Kurz darauf bereut sie die Tat und ruft einen Notarzt. Dann kommt zufällig Os Freundin vorbei, die mit Rettungsmaßnahmen beginnt. Als die Notärztin ankommt, ist O bereits außer Lebensgefahr.

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Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 2

T schießt mit Tötungsvorsatz auf ihren Ehemann O, der vermeintlich schläft. Kurz darauf bereut sie die Tat und ruft einen Notarzt. Dieser stellt fest, dass O bereits seit einigen Stunden tot war.

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Rücktritt vom beendeten Versuch – finales „Gewährenlassen“

T erwischt seine Freundin F mit ihrem Liebhaber L im Bett. Er prügelt auf L mit Tötungsvorsatz ein. Als er denkt, L habe genug, nimmt er die F, zwingt sie ins Auto und nimmt ihr das Telefon weg, mit welchem sie den Notarzt rufen wollte. Dann fährt er los. F fleht, den L noch retten zu dürfen, was T zunächst nicht zulässt, aber nach einiger Zeit dann doch akzeptiert. Er setzt F vorm Haus ab.

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Verlässliches Mittel (Nomos Kommentar § 24 Rn. 61)

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (4/5)

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Eigenhändige/Fremdhändige Erfolgsverhinderung

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut sie die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei sie das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Sie spricht nicht in den Hörer. Die Notärztin kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (3/5)

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 2

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und sagt einem Passanten, dass in der Nähe einer angeschossen wurde und zeigt ihm den Weg. T bittet ihn auch, den Notarzt zu rufen und flieht. Der Passant verständigt den Notarzt und O wird gerettet.

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 1

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (5/5)

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Optimale Rettungsleistung

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (2/5)

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Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Rechtsprechung / Chanceneröffnungstheorie

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (1/5)

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Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 2

T möchte O aussetzen (§ 221 Abs. 1 StGB) und ihn dadurch versterben lassen. O überlebt, da ein Dritter ihn rettet. Der Aussetzungsgefahrerfolg ist zu keinem Zeitpunkt eingetreten.

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Fehlgeschlagener Versuch – Rechtliche Unmöglichkeit

T möchte O vergewaltigen und reißt diesen zu Boden. O gibt vor, er sei mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden, um T davon zu überzeugen, die Sache zu verschieben. T besteht jedoch darauf, sofort den Verkehr zu vollziehen. Er denkt, O sei damit einverstanden.

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Fehlgeschlagener Versuch – Sinnlosigkeit

T möchte ihren Ehemann O töten – ohne sein Wissen und nicht grausam. Daher gibt T ihm eine Schlaftablette und legt den bewusstlosen O in ihr Auto. T stellt den Motor an und verriegelt das Fahrzeug, wobei sie die Abgase in das Auto umleitet. Kurz darauf wacht O auf und bittet T, ihn herauszulassen. Aus Mitleid öffnet T das Fahrzeug.

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Versuch des Regelbeispiels 1

T möchte in ein Bürogebäude einbrechen, um dort etwas zu stehlen. Dazu möchte er die Tür eintreten und dann sofort damit anfangen, die erstbesten Wertgegenstände einzustecken. T schafft es nicht, die Tür einzutreten.

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Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 2

T bricht in ein Bürogebäude ein, um dort nach Bargeld zu suchen. Er rechnet damit, dort erst einen Safe finden zu müssen und diesen zu öffnen. Er findet bereits keinen Safe und verlässt das Gebäude.

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Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 1

T bricht in ein Bürogebäude ein, um dort das Erstbeste, was er sieht, mit nach Hause zu nehmen. Dort findet er aber nichts.

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„Passauer Giftfalle“

Bei Apotheker T wurde in letzter Zeit mehrfach nach Ladenschluss (20 Uhr) eingebrochen. Aus Frust stellt er nach dem Mittagessen mit Tötungsvorsatz eine mit tödlicher Menge vergiftete Flasche Bier auf, davon ausgehend, dass die Einbrecher in der Nacht davon trinken. Er informiert auch die ermittelnden Polizeibeamten, um diese nicht zu gefährden. Diese überreden ihn daraufhin, das Gift zu entfernen, was T noch am selben Nachmittag tut.

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Bewusst unsichere Tatsachengrundlage 1

T betritt das Juweliergeschäft des O und möchte zügig einen Überfall durchführen, vorausgesetzt dass keine Kinder vor Ort sind. Da er zwei Kinder vorfindet, entfernt er sich wieder.