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Fall zum Rücktritt des beendeten Versuchs - Jurafuchs
T vergiftet O. Die Menge ist nicht tödlich, was T aber nicht weiß. Kurz darauf bereut T die Tat und gibt O eine Pflanze, welche T für ein gutes Gegengift hält. In Wirklichkeit ist die Pflanze als Gegengift völlig ungeeignet.
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Erfolgsqualifikation 11
T möchte O erblinden lassen, um ihm einen Denkzettel zu verpassen, indem er ihm mit einer Gabel in die Augen sticht. Als er gerade unmittelbar dazu ansetzt, bemerkt er, dass die Gabel aus weichem Gummi besteht, wobei er keine andere Möglichkeit sieht. Da es ihm gerade darauf ankam, sieht er in einem Verprügeln keinen Sinn und zieht von dannen.
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Erfolgsqualifikation 10
T möchte O erblinden lassen, um ihm einen Denkzettel zu verpassen, indem er ihm mit einer Gabel in die Augen sticht. Als er gerade unmittelbar dazu ansetzt, bemerkt er, dass die Gabel aus Gummi ist, wobei er keine andere Möglichkeit sieht. Er überlegt kurz, ob er O verprügelt, aber verbringt dann lieber Zeit mit seiner Familie.
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Fehlschlag Unterlassen 12
T geht mit seinem Sohn S rudern. S fällt ins Wasser, schwimmt aber sofort ans Ufer. T erkennt, dass er eine Erkältung bekommt, wenn er ihm nicht sofort aus dem Wasser hilft. Das nimmt er in Kauf, da er seinem Sohn den Denkzettel gönnt. Kurz darauf sieht er, wie seine Tochter O am Ertrinken ist und rettet sie. Er hätte nicht beide retten können.
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Fehlschlag Unterlassen 11
T geht mit seinem Sohn S rudern. S fällt ins Wasser, schwimmt aber sofort ans Ufer. T erkennt, dass S eine Erkältung bekommt, wenn er ihm nicht sofort aus dem Wasser hilft. Kurz darauf hilft ein anderer Ruderer S aus dem Wasser. T überlegt, ob er S mit dem Ruder wieder ins Wasser holt, weil ihm die Erkältung als Denkzettel stehen würde. Dabei würde er aber das Risiko billigend in Kauf nehmen, S zu töten. Er versucht es nicht.
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Fehlschlag Unterlassen 4
Autofahrer T rollt in seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf seinen Sohn O zu. In diesem Moment entscheidet er sich, O zu töten. Der kann jedoch im letzten Moment ausweichen. T schämt sich und fährt nicht noch einmal auf O zu.
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Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)
T möchte O einen Denkzettel erteilen. Dafür sticht er diesem mit Tötungsvorsatz in den Bauch. Kurz darauf erkennt T, dass O überleben wird und verlässt den Tatort, da es ihm auf die Tötung nicht ankam.
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Beendigung bei Gegenwehr trotz Möglichkeit
T möchte O vergewaltigen. Als dieser sich wehrt, lässt T von ihm ab. Dabei weiß T, dass die Vollendung der Tat jederzeit möglich wäre, da O schwächer ist und T keine Bedenken bei dem Einsatz von Gewalt hat.
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Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3
T möchte O solange nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB), bis dieser sich das Leben nimmt. Daher bestellt er mehrere Waren an die Adresse von O und droht O mehrfach über SMS. Die Bestellungen bei der Amazon App und die SMS werden jedoch von T aufgrund eines technischen Fehlers nie von seinem Handy abgesendet.
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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Optimale Rettungsbemühungen und Pflichterfüllung
T vergiftet O. Die Menge ist nicht tödlich, was T aber nicht weiß. Kurz darauf bereut T die Tat und gibt O eine Pflanze, welche dieser für ein gutes Gegengift hält. In Wirklichkeit ist die Pflanze als Gegengift völlig ungeeignet.
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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Optimale Rettungsbemühungen
T vergiftet O. Die Menge ist nicht tödlich, was T aber nicht weiß. Kurz darauf bereut er die Tat und gibt O eine Pflanze, welche T für ein gutes Gegengift hält. In Wirklichkeit ist die Pflanze als Gegengift völlig ungeeignet.
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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen 3
T vergiftet O. Die Menge ist jedoch nicht tödlich, was T aber nicht weiß. Kurz darauf bereut T die Tat und gibt O eine Pflanze, welche T für das beste Gegengift hält. In Wirklichkeit ist die Pflanze als Gegengift völlig ungeeignet.
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Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen 1
T schießt vorsätzlich auf O. Kurz darauf bereut sie die Tat und ruft einen Notarzt. Dann kommt zufällig Os Freundin vorbei, die mit Rettungsmaßnahmen beginnt. Als die Notärztin ankommt, ist O bereits außer Lebensgefahr.
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Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 7
T schießt auf O. Kurz darauf bereut er die Tat und ruft einen Notarzt. Dann kommt zufällig der Freund des O und beginnt mit Rettungsmaßnahmen. Als der Notarzt ankommt, ist O bereits außer Lebensgefahr.
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Fehlgeschlagener Versuch – Sinnlosigkeit
T möchte ihren Ehemann O töten – ohne sein Wissen und nicht grausam. Daher gibt T ihm eine Schlaftablette und legt den bewusstlosen O in ihr Auto. T stellt den Motor an und verriegelt das Fahrzeug, wobei sie die Abgase in das Auto umleitet. Kurz darauf wacht O auf und bittet T, ihn herauszulassen. Aus Mitleid öffnet T das Fahrzeug.
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Wahndelikt 4
V verkauft am Montag an K ein Auto. K soll das Auto Mittwoch bezahlen und abholen. Dabei geht V davon aus, dass das Eigentum bereits durch Kaufvertrag übergegangen ist. Dienstag bietet D dem V einen höheren Kaufpreis. V nimmt an und übergibt D noch am selben Tag das Auto.
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Wahndelikt 2
Jurastudent J wohnt mit seiner Tante (T) zusammen. T hat einen Hund, der für sie wie ein Sohn ist. J ist er durch sein Gebell allerdings ein Dorn im Auge. J versucht, den Hund zu erschießen, verfehlt ihn aber mehrfach. J geht davon aus, dass § 212 StGB Angehörige schützt und daher so auszulegen sei, dass Tatobjekt auch ein Haustier sein kann, wenn es für eine Person eine menschliche Funktion einnimmt (z.B. Sohn).