Versuch und Rücktritt: 272 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 272 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Versuch und Rücktritt für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Qualifikation 3

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er mit der Pistole sowieso nicht trifft und das nicht zum Erfolg führt.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Qualifikation 2

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er auch mit der Pistole noch hätte weiter machen können.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Qualifikation 1

T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann geht er nach Hause, obwohl er denkt, dass er das Ding noch locker zu Ende bringen könnte.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Fehlschlag Unterlassen 4

Autofahrer T rollt in seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf seinen Sohn O zu. In diesem Moment entscheidet er sich, O zu töten. Der kann jedoch im letzten Moment ausweichen. T schämt sich und fährt nicht noch einmal auf O zu.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Freiwilligkeit („Denkzettelfall“)

T möchte O einen Denkzettel erteilen. Dafür sticht er diesem mit Tötungsvorsatz in den Bauch. Kurz darauf erkennt T, dass O überleben wird und verlässt den Tatort, da es ihm auf die Tötung nicht ankam.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3

T möchte O solange nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB), bis dieser sich das Leben nimmt. Daher bestellt er mehrere Waren an die Adresse von O und droht O mehrfach über SMS. Die Bestellungen bei der Amazon App und die SMS werden jedoch von T aufgrund eines technischen Fehlers nie von seinem Handy abgesendet.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Abergläubische Rettungsbemühungen

T vergiftet O mit Tötungsvorsatz. Dass die Menge nicht tödlich ist, ahnt T nicht. Kurz darauf bereut T die Tat und betet zu Asklepios, dem Gott der Heilkunde, dass dieser O das Leben rette. Als O überlebt, ist T überglücklich und weiht dem Gott einen neuen Altar.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 2

T schießt mit Tötungsvorsatz auf ihren Ehemann O, der vermeintlich schläft. Kurz darauf bereut sie die Tat und ruft einen Notarzt. Dieser stellt fest, dass O bereits seit einigen Stunden tot war.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt vom beendeten Versuch – finales „Gewährenlassen“

T erwischt seine Freundin F mit ihrem Liebhaber L im Bett. Er prügelt auf L mit Tötungsvorsatz ein. Als er denkt, L habe genug, nimmt er die F, zwingt sie ins Auto und nimmt ihr das Telefon weg, mit welchem sie den Notarzt rufen wollte. Dann fährt er los. F fleht, den L noch retten zu dürfen, was T zunächst nicht zulässt, aber nach einiger Zeit dann doch akzeptiert. Er setzt F vorm Haus ab.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Verlässliches Mittel (Nomos Kommentar § 24 Rn. 61)

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (4/5)

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Eigenhändige/Fremdhändige Erfolgsverhinderung

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut sie die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei sie das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Sie spricht nicht in den Hörer. Die Notärztin kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (3/5)

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 2

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und sagt einem Passanten, dass in der Nähe einer angeschossen wurde und zeigt ihm den Weg. T bittet ihn auch, den Notarzt zu rufen und flieht. Der Passant verständigt den Notarzt und O wird gerettet.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Objektive Zurechenbarkeit 1

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (5/5)

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Optimale Rettungsleistung

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (2/5)

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Rechtsprechung / Chanceneröffnungstheorie

T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (1/5)

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 2

T möchte bei O einbrechen und Wertsachen stehlen. Beim Aufbrechen des Fensters hört er einen Fußgänger. Er denkt sich, dass er die Tat zwar noch zu Ende bringen kann, geht aber nach Hause. Dabei nimmt er sich vor, morgen durch die Tür einzubrechen.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt unbeendeter Versuch - Mindermeinung 1

T möchte bei O einbrechen und Wertsachen stehlen. Beim Aufbrechen des Fensters hört er einen Fußgänger. Er denkt sich, dass er die Tat zwar noch zu Ende bringen kann, geht aber nach Hause. Dabei nimmt er sich vor, morgen durch dasselbe Fenster einzubrechen, welches er bereits einen Spalt geöffnet hat.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt vom unbeendeten Versuch

T möchte bei O einbrechen und Wertsachen im Wert von €50.000 stehlen. Als er in der Wohnung ist, besinnt er sich eines Besseren und bringt das bei sich geführte Messer zurück in sein Auto. Als er wieder in die Wohnung möchte, ist das Fenster auf einmal verschlossen.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Rücktritt unbeendeter Versuch - Grundlagen 6

T möchte bei O einbrechen und Wertsachen im Wert von €50.000 stehlen. Als er in der Wohnung ist, entscheidet er sich, doch nur Wertsachen im Wert von €25 zu stehlen. Daraufhin hört er laute Geräusche und flieht. Dabei denkt er sich, dass er die Wertsachen noch hätte einstecken können.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch des Regelbeispiels 1

T möchte in ein Bürogebäude einbrechen, um dort etwas zu stehlen. Dazu möchte er die Tür eintreten und dann sofort damit anfangen, die erstbesten Wertgegenstände einzustecken. T schafft es nicht, die Tür einzutreten.

Jurafuchs

Strafrecht > Strafrecht Allgemeiner Teil

„Passauer Giftfalle“

Bei Apotheker T wurde in letzter Zeit mehrfach nach Ladenschluss (20 Uhr) eingebrochen. Aus Frust stellt er nach dem Mittagessen mit Tötungsvorsatz eine mit tödlicher Menge vergiftete Flasche Bier auf, davon ausgehend, dass die Einbrecher in der Nacht davon trinken. Er informiert auch die ermittelnden Polizeibeamten, um diese nicht zu gefährden. Diese überreden ihn daraufhin, das Gift zu entfernen, was T noch am selben Nachmittag tut.