Definition: Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB)


Definiere den Begriff „Versicherung an Eides Statt“ (§ 156 StGB):

Die Versicherung an Eides Statt stellt eine selbstständige und im Verhältnis zum Eid schwächere Form der mündlichen oder schriftlichen Bekräftigung eigener Angaben dar.

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