Beruf (Art. 12 Abs. 1 GG)
Definiere den Begriff „Beruf“ (Art. 12 Abs. 1 GG):
Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG umfasst jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in ideeller und materieller Hinsicht der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient.