Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Gefahrtragung bis Abnahme (§ 644 BGB)
Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Gefahrtragung bis Abnahme (§ 644 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hauseigentümer B hat Werkunternehmerin U mit dem Anbau einer Garage an den Seiteneingang seines Hauses beauftragt. U beginnt mit der Arbeit. Nachbarin N missfällt das Vorhaben des B. N zerstört die zwischenzeitlich von U fertiggestellte Garage bevor B die Garage abnehmen kann.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fallgruppe: Obligatorische Gefahrentlastung – Gefahrtragung bis Abnahme (§ 644 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. U kann von N Ersatz für die zerstörte Garage verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. U kann aber von B die Zahlung des Werklohns verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat B durch die Beschädigung der Garage einen Schaden erlitten?
Nein!
4. B kann von N trotzdem nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m den Grundsätzen der Drittschadensliquidation Schadensersatz verlangen.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!