Schwören, falsch (§ 154 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „falsch schwören“ (§ 154 Abs. 1 StGB)?
Das „falsch schwören“ setzt eine „falsche Aussage“ im Sinne des § 153 StGB voraus. Diese Falschaussage muss der Täter beschwören.
Was versteht man unter „falsch schwören“ (§ 154 Abs. 1 StGB)?
Das „falsch schwören“ setzt eine „falsche Aussage“ im Sinne des § 153 StGB voraus. Diese Falschaussage muss der Täter beschwören.