Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
Berichtigung der Falschaussage, § 158 nicht mehr rechtzeitig, d.h. verspätet
Berichtigung der Falschaussage, § 158 nicht mehr rechtzeitig, d.h. verspätet
21. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Kumpel B zu schützen. Nach Ts Aussage fällt der Verdacht auf A, der daraufhin festgenommen wird. T kommen langsam Skrupel, sodass er sich bei Gericht meldet und seine Aussage korrigiert.
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