Was versteht man unter einer <b>„hypothetischen Einwilligung“</b>?

Die hypothetische Einwilligung ist eine von der Rechtsprechung genutzte Einwilligungsfiktion. Sie grenzt sich von der mutmaßlichen Einwilligung da- durch ab, dass hier eine tatsächliche Erklärung des Betroffenen hätte eingeholt werden können, ohne dass dies geschehen ist.

Die hypothetische Einwilligung wurde ursprünglich im Zivilrecht entwickelt und wird lediglich im Zusammenhang mit unterlassenen Aufklärungspflichten bei ordnungsgemäß durchgeführten ärztlichen Heileingriffen verwendet. Hintergrund: In diesen Fällen stelle die unterlassene Aufklärung primär eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts dar, die aber nicht als Rechtsgutsverletzung iSd §§ 223 ff. StGB zu qualifizieren sei. Trotz fehlender Einwilligung sei die Körperverletzung in diesen Fällen deshalb gerechtfertigt.

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