Pflichtenkollision, rechtfertigende (vor § 32 StGB)


Was versteht man unter einer <b>„rechtfertigenden Pflichtenkollision“</b>?

Als rechtfertigende Pflichtenkollision wird eine Situation bezeichnet, in der eine Person Adressat wenigstens zweier gleichrangiger Handlungspflichten ist, von denen sie aber nur eine auf Kosten der anderen erfüllen kann.

Das Lehrbuchbeispiel hierfür ist der Vater, der nur eines seiner beiden Kinder retten kann, die gerade am Ertrinken sind. Vorsicht: Es müssen Handlungspflichten konkurrieren. Kann eine Handlungspflicht nur durch Verletzung einer Unterlassungspflicht erfüllt werden, ist nach den Notstandsregeln zu prüfen, ob die an sich verbotene Handlung vorgenommen werden darf.

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