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Veräußerung fremder Sachen im fremden Namen – Genehmigung und Herausgabeanspruch
Sachverhalt
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Aufwendungen als Voraussetzung des Aufwendungsersatzanspruchs (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB) (Einführung)
F findet eine verletzte Katze. Weil er nicht weiß, wem sie gehört, bringt er selbst die Katze zum Tierarzt und zahlt die Behandlungskosten. Später stellt sich heraus, dass die Katze der K gehört, die dem F sehr dankbar für die Rettung ihrer Katze ist.

Erforderlichkeit der Aufwendungen nach § 670 BGB (Einführung)
F findet einen völlig ausgehungerten Hund. Er versorgt diesen, bis er dessen Besitzer B gefunden hat. Damit es dem Hund besonders gut geht, kauft F kein einfaches Hundefutter, sondern brät ihm jeden Tag ein teures Steak.