Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Herausgabeanspruch aus §§ 681 S. 2, 667 BGB - Fall
Die 70-jährige Rentnerin R schafft es aus gesundheitlichen Gründen dieses Jahr nicht, die vielen Äpfel in ihrem Garten einzusammeln, die von ihrem Apfelbaum gefallen sind. Da ihr Nachbar N dies weiß sammelt er die Äpfel für R ein.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Irrtum über Person des Geschäftsherrn (§ 686 BGB)
G sieht eine Katze, die nicht mehr vom Baum herunterkommt und glaubt, es handle sich um das Haustier seines Nachbarn N. Da das Tier herunter zu fallen droht, klettert er hoch, um es zu retten. Dabei zerreißt er sich die Hose. Später stellt sich heraus, dass die Katze K gehört.
Zivilrecht > Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Unbeachtlichkeit eines entgegenstehenden wirklichen Willens - § 679 Alt. 2 BGB
Die Eltern der 8-jährigen K sind geschieden. K lebt bei ihrem Vater V und seiner Freundin F. Da ihre Mutter M weder den von ihr geschuldeten Unterhalt für V, noch denjenigen für K bezahlen will, sorgt F finanziell für V und K und deckt die erforderlichen Ausgaben.