Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Kaufmann kraft Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 1 HGB)

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Definition: Kaufmann kraft Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 1 HGB)

2. April 2026

2 Kommentare


Was versteht man unter einem „Ist-Kaufmann“ (§ 1 Abs. 1 HGB)?

Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB) („Ist-Kaufmann“).

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

NI

Nils

13.1.2023, 17:19:31

Irgendwie macht das mit dem „Ist-Kaufmann“ wenig Sinn, wenn es schon in der Frage vorgegeben wird?

erikxxx

erikxxx

3.12.2024, 14:18:18

Na

ja

, du hast einerseits recht, dass das bereits im Gesetz steht. Andererseits zeigt die Aufgabe doch ganz gut, dass es gar nicht immer notwendig ist, alles auswendig zu lernen. Viel wichtiger ist es, zu wissen, wo was im Gesetz steht. Dies veranschaulicht diese Aufgabe doch ganz gut.