Wiederholung Bebauungszusammenhang: Kriterien


Wann ist ein Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB gegeben?

Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz eventuell vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Gefordert wird eine tatsächlich aufeinanderfolgende, eben zusammenhängende Bebauung.

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