Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
2. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) sein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 20 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Synagoge, eine Apotheke und eine Bar. (Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB). Hs Grundstück liegt inmitten der Bebauung. Zu der übrigen Bebauung besteht ein Abstand von 200 Metern. Dazwischen befinden sich lediglich einige Gewächshäuser.
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Einordnung des Falls
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist das Gewächshaus geeignet, um einen Bebauungszusammenhang zu vermitteln?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. H denkt, dass Baulücken für das Bestehen eines Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 stets unschädlich sind. Zu Recht?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. H fragt sich weiter, ob die Größe, der für den Bebauungszusammenhang unschädlichen Baulücken, einheitlich zu bestimmen ist?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Liegt Hs Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB?
Nein!
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