Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall

18. September 2025

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Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) sein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 20 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Synagoge, eine Apotheke und eine Bar. (Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB). Hs Grundstück liegt inmitten der Bebauung. Zu der übrigen Bebauung besteht ein Abstand von 200 Metern. Dazwischen befinden sich lediglich einige Gewächshäuser. ‌

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