Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
19. Juni 2025
4 Kommentare
4,5 ★ (8.057 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) sein Traumhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 20 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Synagoge, eine Apotheke und eine Bar. (Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB). Hs Grundstück liegt inmitten der Bebauung. Zu der übrigen Bebauung besteht ein Abstand von 200 Metern. Dazwischen befinden sich lediglich einige Gewächshäuser.
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Einordnung des Falls
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist das Gewächshaus geeignet, um einen Bebauungszusammenhang zu vermitteln?
Nein!
2. H denkt, dass Baulücken für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 stets unschädlich sind. Zu Recht?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. H fragt sich weiter, ob die Größe, der für den Bebauungszusammenhang unschädlichen Baulücken, einheitlich zu bestimmen ist?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Liegt Hs Grundstück innerhalb eines Bebauungszusammenhangs i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JulyLande
13.6.2025, 22:52:23
Hallo :) Im Vertiefungshinweis steht, ein
Bebauungszusammenhangsei regelmäßig zu verneinen, wenn das nächstgelegene Haus in einer Entfernung von mehr als 120 Metern steht. Könnt ihr dafür noch eine Quelle nachreichen? Mir erscheint es vor dem Hintergrund, dass hier immer im Einzelfall nach der Verkehrsauffassung entschieden wird, et
was merkwürdig, die Grenze pauschal gerade bei 120 Metern zu ziehen. Wieso nicht 125 Meter oder 115? LG und vielen Dank im Voraus!