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Gewerbsmäßige Abgabe an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG)
einfach
schwer
23. August 2026
5 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der 35-jährige D verkauft dem 16-jährigen M eine Konsumeinheit Amphetamin. D verkauft regelmäßig Minderjährigen Betäubungsmittel, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
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