Definition: Handelsgesellschaft (§ 6 Abs. 1 HGB)


Definiere den Begriff „Handelsgesellschaft“ (§ 6 Abs. 1 HGB):

Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB) sind solche, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sind, oder denen diese Eigenschaft per Gesetz zugewiesen wird.

Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.