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Sachmangelbegriff – vertraglich vorausgesetzte Verwendung (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BGB)
Sachverhalt
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Sachmangelbegriff – übliche Beschaffenheit (§ 633 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB)
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Sachmangelbegriff – subjektiver und objektiver Mangelbegriff im Werkvertragsrecht
B möchte ihren Porsche von U in „Habersackrot“ lackieren lassen. Der Farbton wird detailliert festgelegt. Die Lackierung entspricht exakt dem Farbton, ist jedoch nicht hitzebeständig. Beim Italienurlaub wird der Lack spröde.