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Unrechtseinsicht beim Schießen auf Nachbars Fenster – Bedeutung der mangelnden Einsicht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Unrechtseinsicht bei vorsätzlicher Sachbeschädigung – Fehlen der Unrechtserkenntnis
Jäger T schießt auf die Fenster seiner Nachbarn, weil er in Übung bleiben möchte, aber sich dazu entschieden hat, keine Tiere mehr zu töten. Er ist fest überzeugt, dass das nicht gegen geltendes Recht verstößt. Gleichzeitig nimmt er bei einem Schuss aber billigend in Kauf, eventuell eine Person zu treffen. Er geht davon aus, dass auch der Versuch der Körperverletzung strafbar ist. Dabei geht eine Scheibe zu Bruch.

Unrechtseinsicht bei irriger Vorstellung über den Strafcharakter einer Handlung
T gibt dem O eine heftige Ohrfeige und wünscht diesem gleichzeitig den Tod; wobei er dies in nicht beleidigender oder bedrohender Form äußert. Dabei geht er davon aus, dass eine Ohrfeige keine Straftat sei, aber der Todeswunsch einen eigenen Tatbestand im Strafrecht verwirklicht.