Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Gebäude (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Gebäude (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Gebäude“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Ein Gebäude ist ein durch Wände und Dach umschlossener Raum, der dem Schutz von Menschen oder Sachen dient und mit dem Boden fest verbunden ist.