Gebäude (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)


Definiere den Begriff „Gebäude“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Ein Gebäude ist ein durch Wände und Dach umschlossener Raum, der dem Schutz von Menschen oder Sachen dient und mit dem Boden fest verbunden ist.

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