Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB): 20 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 20 Definitionen zum Thema Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 3 beliebtesten Definitionen zum Thema Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

umschlossener Raum (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „umschlossenen Raum“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Schlüssel (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „Schlüssel“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Ausnutzen einer Notlage (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

Wann nutzt der Täter eine Notlage aus (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?

Die neuesten Definitionen zum Thema Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Geringwertigkeit einer Sache (§§ 243 Abs. 2, 248a StGB)

Wann ist eine Sache „geringwertig“ (§§ 243 Abs. 2, 248a StGB)?

Ausnutzen einer Notlage (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

Wann nutzt der Täter eine Notlage aus (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?

Gefahr, gemeine (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

Was versteht man unter einer „gemeinen Gefahr“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?

Unglücksfall (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

Was versteht man unter einem „Unglücksfall“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?

Hilflosigkeit (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

Wann ist das Opfer „hilflos“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?

Sachen, welche der Religionsausübung dienen (§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB)

Welche Sachen dienen der Religionsausübung (§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB)?