Falsche Aussage - subjektive Theorie


Was versteht man nach der subjektiven Theorie unter einer „falschen Aussage" (§ 153 Abs. 1 StGB)?

Nach der subjektiven Theorie ist eine Aussage – unabhängig von ihrem objektiven Wahrheitsgehalt – falsch, wenn sie von dem Vorstellungsbild und Wissen des Aussagenden abweicht.

Wer daher objektiv zutreffend, aber bewusst entgegen seinem Erinnerungsbild uneidlich aussagt, verwirklicht § 153. Nach der objektiven Theorie gelangt man zu einem straflosen Versuch des § 153.

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