Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB: 4 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Die neuesten Definitionen zum Thema Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
Diese Definitionen zum Thema Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Falsche Aussage - Pflichttheorie (§ 153 Abs. 1 StGB)
Was versteht man nach der Pflichttheorie unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB)?
Falsche Aussage - subjektive Theorie
Was versteht man nach der subjektiven Theorie unter einer „falschen Aussage" (§ 153 Abs. 1 StGB)?
Definiere den Begriff „Aussage“ (§ 153 StGB)?
Falsche Aussage - objektive Theorie (§ 153 StGB)
Was versteht man nach h.M. unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB):