Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB: 4 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Definitionen zum Thema Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Diese Definitionen zum Thema Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Falsche Aussage - Pflichttheorie (§ 153 Abs. 1 StGB)

Was versteht man nach der Pflichttheorie unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB)?

Falsche Aussage - subjektive Theorie

Was versteht man nach der subjektiven Theorie unter einer „falschen Aussage" (§ 153 Abs. 1 StGB)?

Aussage (§ 153 StGB)

Definiere den Begriff „Aussage“ (§ 153 StGB)?

Falsche Aussage - objektive Theorie (§ 153 StGB)

Was versteht man nach h.M. unter einer „falschen Aussage“ (§ 153 Abs. 1 StGB):