Definiere den Begriff „beschädigen“ (§ 303 Abs. 1 StGB):

Die h.M. versteht unter „beschädigen“ jede Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre stoffliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich verletzt (Substanzverletzung) oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit beeinträchtigt wird (Brauchbarkeitsminderung).

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024