Vorübergehende Veränderung (§ 303 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „vorübergehende Veränderung“ (§ 303 Abs. 2 StGB)?
Unerheblichkeit der Veränderung (§ 303 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „Unerheblichkeit der Veränderung“ (§ 303 Abs. 2 StGB)?
Veränderung des Erscheinungsbilds (§ 303 Abs. 2 StGB)
Was versteht man unter „Veränderung des Erscheinungsbilds“ (§ 303 Abs. 2 StGB)?
Beschädigen (§ 303 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „beschädigen“ (§ 303 Abs. 1 StGB):