Sachbeschädigung (§ 303 StGB): 5 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Definitionen zum Thema Sachbeschädigung (§ 303 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Diese Definitionen zum Thema Sachbeschädigung (§ 303 StGB) wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Vorübergehende Veränderung (§ 303 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter „vorübergehende Veränderung“ (§ 303 Abs. 2 StGB)?

Unerheblichkeit der Veränderung (§ 303 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter „Unerheblichkeit der Veränderung“ (§ 303 Abs. 2 StGB)?

Veränderung des Erscheinungsbilds (§ 303 Abs. 2 StGB)

Was versteht man unter „Veränderung des Erscheinungsbilds“ (§ 303 Abs. 2 StGB)?

Zerstören (§ 303 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „zerstören“ (§ 303 Abs. 1 StGB):

Beschädigen (§ 303 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „beschädigen“ (§ 303 Abs. 1 StGB):