Besitzwehr (§ 859 Abs. 1 BGB)
Wie prüfst Du das Selbsthilferecht bei der Besitzstörung (Besitzwehr, § 859 Abs. 1 BGB)?
Wie prüfst Du das Selbsthilferecht bei der Besitzstörung (Besitzwehr, § 859 Abs. 1 BGB)?
Tomˑ
30.7.2024, 09:26:36
Müsste es im Prüfungsschema in Abgrenzung zur Besitzkehr (§ 859 II, III BGB) nicht nur "Besitz" heißen, da bei der
Besitzwehrdie unmittelbare
Sachherrschaftgerade noch nicht aufgehoben wurde? Derzeit heißt es auch hier "vorheriger Besitz". LG