Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Gefährliches Werkzeug“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):
Ein gefährliches Werkzeug ist jeder körperliche, bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.