Vermögensbegriff, juristisch-ökonomischer (§ 253 StGB/ § 263 StGB)
Was versteht man unter dem „juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff“ (§ 253 StGB/ § 263 StGB)?
Nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff sind alle wirtschaftlich wertvollen Positionen nur dann geschützt, sofern sie unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen.