Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB
Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Definition: Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Definiere den Begriff „Überfall“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB):
Ein Überfall ist ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann.
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