Überfall (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB)
Definiere den Begriff „Überfall“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB):
Ein Überfall ist ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann.
Definiere den Begriff „Überfall“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB):
Ein Überfall ist ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann.