Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Fälligkeit der Vergütung, § 614 BGB
Fälligkeit der Vergütung, § 614 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Herr H beauftragt Nachhilfelehrer L, am Mittwochnachmittag zwei Stunden mit seinem Sohn für die anstehende Matheklausur zu lernen. Dafür vereinbaren H und L eine Vergütung von €50.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fälligkeit der Vergütung, § 614 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Fälligkeit der Vergütung bei Dienstverträgen richtet sich nach § 271 Abs. 1 BGB.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nachhilfelehrer L kann die €50 vor Beginn der Nachhilfestunde von H fordern.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
15.2.2022, 11:27:38
Ich hätte auch gerne die NachhilfeVergütung die die Leute in den Übungsfällen bekommen :D