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Schema: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

20. März 2026

6 Kommentare


Auch wenn mehrere Straftaten nicht zeitgleich abgeurteilt werden, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtstrafe ausgesprochen werden. Wie prüfst Du, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden ist (§ 55 StGB)?

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

KLA

KlarKarl

19.3.2024, 16:09:32

Wenn nur die II. Voraussetzung der fehlenden Vollstreckung oä fehlt, müsste es zu einem Härteausgleich kommen, richtig? Wenn

ja

, wäre es

da

nn nicht geschickter, III. vor II. zu prüfen so

da

ss

da

nn sogleich zum Härteausgleich übergegangen werden kann?

MO

Moritz94

19.7.2025, 20:46:25

Sehe ich genauso! II. und III. zu tauschen, würde dieses Schema deutlich sinnvoller erscheinen lassen.


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