SR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
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Schema: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
20. März 2026
6 Kommentare
Auch wenn mehrere Straftaten nicht zeitgleich abgeurteilt werden, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtstrafe ausgesprochen werden. Wie prüfst Du, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden ist (§ 55 StGB)?
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
KlarKarl
19.3.2024, 16:09:32
Wenn nur die II. Voraussetzung der fehlenden Vollstreckung oä fehlt, müsste es zu einem Härteausgleich kommen, richtig? Wenn
ja, wäre es
dann nicht geschickter, III. vor II. zu prüfen so
dass
dann sogleich zum Härteausgleich übergegangen werden kann?
Moritz94
19.7.2025, 20:46:25
Sehe ich genauso! II. und III. zu tauschen, würde dieses Schema deutlich sinnvoller erscheinen lassen.
