Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Schema: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Auch wenn mehrere Straftaten nicht zeitgleich abgeurteilt werden, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtstrafe ausgesprochen werden. Wie prüfst Du, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden ist (§ 55 StGB)?
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