Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
Schema: Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Täter: Amtsträger etc. als Vorteilsnehmer
Die einschlägigen Legaldefinitionen für die tauglichen Täter finden sich § 11 Abs. 1 Nr. 2 - 4 StGB
Tatobjekt: Vorteil für sich oder einen Dritten
Tathandlung: Fordern, Sichversprechenlassen oder Annehmen
Dienstausübung
Unrechtsvereinbarung
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Rechtswidrigkeit
Beachte: Die Rechtswidrigkeit entfällt, wenn die Annahme des Vorteils durch die zuständige Behörde genehmigt ist, § 331 Abs. 3 StGB
Schuld
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