Schema: Rechtsbeugung (§ 339 StGB)

27. Mai 2025

1 Kommentar

4,7(5.481 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Täter: Richter, Schiedsrichter oder anderer Amtsträger

        Nichtrichterliche Amtsträger können nur dann Täter sein, wenn ihre Tätigkeit im Hinblick auf ihren Aufgabenbereich und ihrer Stellung mit der eines Richters vergleichbar sind. Sie müssen die betreffende Rechtssache „wie ein Richter“ zu leiten oder zu entscheiden haben.

      2. Tathandlung: „Beugung“ des Rechts

        Der BGH sieht darin eine Verletzung materiellen oder prozessualen Rechts, durch die eine konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet wird ( = Objektive Theorie). Anhänger der Pflichtverletzungslehre zielen hingegen auf eine bewusste Verletzung der Pflichten des Entscheidungsträgers ab.

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AN

anna.nass

18.5.2025, 11:34:31

Beruhigung für meine Komiliton*innen


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community