Schema: Rechtsbeugung (§ 339 StGB)


Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Täter: Richter, Schiedsrichter oder anderer Amtsträger

        Nichtrichterliche Amtsträger können nur dann Täter sein, wenn ihre Tätigkeit im Hinblick auf ihren Aufgabenbereich und ihrer Stellung mit der eines Richters vergleichbar sind. Sie müssen die betreffende Rechtssache „wie ein Richter” zu leiten oder zu entscheiden haben.

      2. Tathandlung: „Beugung” des Rechts

        Der BGH sieht darin eine Verletzung materiellen oder prozessualen Rechts, durch die eine konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet wird ( = Objektive Theorie). Anhänger der Pflichtverletzungslehre zielen hingegen auf eine bewusste Verletzung der Pflichten des Entscheidungsträgers ab.

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.