Schema: Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Täter: Richter, Schiedsrichter oder anderer Amtsträger
Nichtrichterliche Amtsträger können nur dann Täter sein, wenn ihre Tätigkeit im Hinblick auf ihren Aufgabenbereich und ihrer Stellung mit der eines Richters vergleichbar sind. Sie müssen die betreffende Rechtssache „wie ein Richter” zu leiten oder zu entscheiden haben.
Tathandlung: „Beugung” des Rechts
Der BGH sieht darin eine Verletzung materiellen oder prozessualen Rechts, durch die eine konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet wird ( = Objektive Theorie). Anhänger der Pflichtverletzungslehre zielen hingegen auf eine bewusste Verletzung der Pflichten des Entscheidungsträgers ab.
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Rechtswidrigkeit
Schuld
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