Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB

Verbotene Kraftfahrzeugrennen - Erfolgsqualifikation (§ 315d Abs. 5 iVm § 315d Abs. 2 StGB)

4,8(26.865 mal geöffnet in Jurafuchs)

Schema: Verbotene Kraftfahrzeugrennen - Erfolgsqualifikation (§ 315d Abs. 5 iVm § 315d Abs. 2 StGB)

9. Mai 2026

12 Kommentare


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d Abs. 5 StGB - Erfolgsqualifikation)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Grunddelikt: Strafbarkeit gemäß § 315d Abs. 2 (Vorsatz-Vorsatz-Kombination)

      Da die Erfolgsqualifikation nur an die Tat nach Abs. 2 (Vorsatz-Vorsatz-Kombination) und nicht auch an die nach Abs. 4 (Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination) anknüpft, muss der Täter im Hinblick auf die konkrete Gefährdung, die sich in der besonderen Folge realisiert, mit Vorsatz gehandelt haben; Fahrlässigkeit genügt insoweit nicht.

    2. Erfolgsqualifiziertes Delikt gemäß § 315d Abs. 5 StGB

      1. Eintritt eines qualifizierenden Erfolges

      2. Kausalität und objektive Zurechnung

      3. Gefahrverwirklichungszusammenhang

    3. Fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des qualifizierenden Erfolgs (§ 18 StGB)

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community