Schema: Verhältnismäßigkeit iRd Grundrechtsprüfung
Der Gesetzgeber ist nicht völlig frei, wie er Grundrechte einschränkt. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung eines Eingriffs nimmt die Prüfung des Übermaßverbotes (Verhältnismäßigkeit) deshalb eine wichtige Rolle ein. Wie prüfst du die Verhältnismäßigkeit?
Legitimer Zweck
Geeignetheit
Angemessenheit
Erforderlichkeit
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
alexbaibo
27.6.2024, 21:23:46
Der Zweck muss doch zunächst nur festgestellt werden, nicht wahr? Ein Zweck ist ja ersteinmal grundsätzlich legitim, wenn er gesetzlich ist.
Leo Lee
29.6.2024, 05:27:28
Hallo alexbaibo, vielen Dank für die sehr gute Frage! Du hast völlig Recht: Der legitime Zweck muss leidglich „festgestellt“ werden, was i.d.R. schon aus dem Sachverhalt (als Grund für den Eingriff) hervorgehen wird. Deshalb ist der legitime Zweck auch der „einfachste“ Punkt aus der Verhältnismäßigkeit, der im Grunde nur in einem Satz festgestellt werden muss. I.Ü. kann ich hierzu die Lektüre vom Jarass/Pieroth 18. Auflage, Jarass Art. 20 Rn. 116 f. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo