Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Condictio ob causam finitam (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)
Schema: Condictio ob causam finitam (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)
Wie prüfst Du einen Anspruch aus condictio ob causam finitam (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB)?
Etwas erlangt
Durch Leistung
Späterer Wegfall des Rechtsgrunds
Ausschlusstatbestände (§ 817 S. 2 BGB)
Umfang der Bereicherung (§ 818 BGB)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
7.9.2023, 16:23:27
Benedikt
7.9.2023, 19:32:08
Leo Lee
8.9.2023, 12:37:36
Hallo evanici und Benedikt, das ist der
Tatsache geschuldet, dass die Kenntnis bei §
814Alt. 1 BGB sich immer auf das Fehlen des Rechtsgrundes IM ZEITPUNKT DER LEISTUNG bezieht und nicht auf einen evtl. späteren Wegfall. Mithin bezieht sich der §
814Alt. 1 BGB logischerweise nicht auf die condictio ob cuasam finitam, weil hier eben keine Kenntnis des fehlenden Grundes BEI Leistung gegeben sein kann (weil dies eben erst später eintritt). Hierzu kann ich die Lektüre von MüKo-BGB, 7. Auflage Schwab §
814Rn. 1 empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo