Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Leistungskondiktion

Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (condictio ob causam finitam), § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1

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Nachträgliche Rechtsgrundlosigkeit (condictio ob causam finitam), § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1

10. April 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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