ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erledigung

Entscheidungsgründe - übereinstimmende Teilerledigungserklärung (§ 91a ZPO)

Schema: Entscheidungsgründe - übereinstimmende Teilerledigungserklärung (§ 91a ZPO)

20. Februar 2026

6 Kommentare

4,8(31.801 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie sind die Entscheidungsgründe bei übereinstimmender Teilerledigungserklärung aufzubauen?

  1. Zulässigkeit der Leistungsklage

  2. Begründetheit der Leistungsklage

    Die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit der Leistungsklage erfolgt wie gewohnt. Es ist hier nicht auf den übereinstimmend für erledigt erklärten Teil des Leistungsantrags einzugehen, da diesbezüglich die Rechtshängigkeit entfallen ist. Nur im Einleitungssatz zu Beginn der Begründetheit der Leistungsklage ist kurz darzustellen, dass nur noch über einen Teil des Streits zu entscheiden ist.Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in Höhe von €8.000 übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war nur noch über die zuletzt gestellten Anträge zu entscheiden. In dem insoweit noch rechtshängigen Umfang ist die Klage….

  3. Kostenentscheidung

    1. Kostenentscheidung nach § 91 ZPO hinsichtlich des - weiterhin streitigen - Klageantrags

      Über die Kosten ist hier wie üblich nach §§ 91, 92 ZPO zu entscheiden. Maßgeblich ist das Obsiegen oder Unterliegen einer Partei. Einer gesonderte Begründung bedarf es hier nicht.„Die Kostenentscheidung folgt aus §§ …“.

    2. Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hinsichtlich des für übereinstimmend erledigt erklärten Teils

      „Soweit die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in Höhe von …€ für erledigt erklärt haben, sind der Klägerin/Beklagten die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a Abs.1 ZPO aufzuerlegen. Dies entspricht der Billigkeit unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes. Denn …“

    3. Bildung einer einheitlichen Kostenquote

  4. Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit (§§ 708 ff. ZPO)

    Vereinzelt wird vertreten, dass es hinsichtlich des zurückgenommenen Teils keiner Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit bedarf. Nach der h.M. wird dagegen, wie immer beim Urteil, normal nach §§ 708 ff. ZPO über die vorläufige Vollstreckbarkeit entschieden.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

R_

r_wich01

20.11.2024, 14:39:40

Wieso richtet sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach § 794 I Nr. 3 ZPO? Aufgrund der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung ergeht doch eben nicht ein Beschluss, gegen welchen das Rechtsmittel der

Beschwer

de stattfindet, sondern ein Urteil?

STE

Stenne1998

21.11.2024, 12:57:09

Mein Verständnis ist Folgendes: Durch die andere Entscheidungsform soll die übereinstimmende Teilerledigung nicht gegenüber der vollständigen übereinstimmenden Erledigung schlechter gestellt werden, sodass §794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO für den Teil der übereinstimmenden Teilerledigung im Urteil gilt. Insoweit müsste mE auch ein Vorgehen nach §91a Abs. 2 S. 1 ZPO gegen das Urteil statthaft sein.

RO

royson

31.5.2025, 19:35:06

@jurafuchs, was sagt ihr zu der Frage?

iudexaquo

iudexaquo

4.6.2025, 18:16:13

Im Ref wurde uns gesagt, dass das eigentlich streitig ist, Praktiker/Korrektoren die Problematik aber oft nicht auf dem Schirm haben. Eine

Meinung

sagt, dass das Urteil komplett wie ein Urteil zu behandeln ist, da der Beschluss letztlich im Urteil integriert ist und nicht als eigenständiger Beschluss dasteht. Die andere

Meinung

ist dafür, dass man das differenziert und auf den Beschlussteil entsprechend § 794 I Nr. 3 ZPO anwendet. Kaiser vertritt letztere Auffassung, stellt das aber lediglich fest und mach keinen Streit daraus.

JURA

Jura_Hacks

27.6.2025, 14:33:40

Push @[Wendelin Neubert](409) @[Tim Gottschalk](287974)

STE

Stenne1998

27.6.2025, 14:34:57

@[Sebastian Schmitt](263562)


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen