Schema: Regelbeispiele (zB § 243 StGB)

31. Mai 2025

2 Kommentare

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Wo und wie prüfst Du Regelbeispiele (Beispiel: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB)?

  1. Tatbestand

    1. Objektiver Tatbestand

    2. Subjektiver Tatbestand

  2. Rechtswidrigkeit

  3. Schuld

  4. Regelbeispiele

    1. Objektive Voraussetzungen

    2. Subjektive Voraussetzungen

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JUR

Juri

11.1.2021, 14:11:16

Alternativ könnte man unter „IV.

Strafzumessungsgesichtspunkte

: Regelbspkatalog des § 243 Abs. 1 S. 2“ ab arabisch 1. auch direkt die einzelnen Prüfungspunkte bringen, etwa: 1. Regelbsp 2. Bei 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

Finalzusammenhang

(„zur Ausführung der Tat“) 3. Quasivorsatz analog § 15 (Quasi

irrtum

analog § 16) 4. Keine Geringfügigkeit, § 243 Abs. 2 5. Kein Entfallen der Indizwirkung im Einzelfall (etwa bei realitätsfernem SV/ Versuch) 6. Ggf Strafantrag §§ 247, 248a

🦊LEXD

🦊LEXDEROGANS

25.2.2021, 23:22:09

Wobei

Strafantragserfordernis

m. E. schöner zusammen mit Verjährung unter Strafverfolgungsvoraussetzungen statt Strafzumessung zu prüfen ist (vgl. Schema bei Krey/Esser, Deutsches Strafrecht Allg. Teil, 6. Aufl. S. 638)😉


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