Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB (1)
Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB (1)
6. Juli 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (2.321 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A ist wegen eines Diebstahls angeklagt. Die hungrige Strafrichterin R eröffnet A in der Verhandlungspause, dass sie A besonders hart bestrafen werde, wenn A der R nicht ihr mitgebrachtes Mittagessen geben würde. Die verängstigte A gibt R ihr Essen.
Diesen Fall lösen 96,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besonders schwerer Fall nach § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB (1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R hat sich wegen Nötigung strafbar gemacht, indem sie A sagte, sie werde sie besonders hart bestrafen, wenn A ihr nicht ihr Mittagessen überließe (§ 240 Abs. 1 StGB).
Ja!
2. R könnte zudem das Regelbeispiel des § 240 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StGB verwirklicht haben.
Ja!
3. st R Amtsträgerin im Sinne von § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB (siehe § 11 StGB)?
Genau, so ist das!
4. Eine Strafzumessung muss sich nach der Schuld des Täters richten (§ 46 StGB). Spricht das dafür, dass R ihre Befugnisse missbraucht hat?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sandra M.
28.5.2025, 11:31:17

Linne Hempel
30.5.2025, 15:52:47
Hallo Sandra M., vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team

Johannes Nebe
29.5.2025, 10:20:31
Bitte einmal den Schreibfehler korrigieren, wo versehentlich Abs. 2 steht. Danke.

Linne Hempel
1.6.2025, 17:19:21
Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team
Jurensohn96
4.6.2025, 11:46:30
Bei der Frage, ob R Amtsträgerin ist, fehlt das "I" in "Ist (...)".

Linne Hempel
4.6.2025, 16:28:29
Hallo Jurensohn96, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team
lus_thoughtfullspot
8.6.2025, 17:14:26
Hi, in den Zwischenfragen, in denen nach der besonderen schweren Folge gefragt wird, wird Absatz 2 anstatt Absatz 4 zitiert. Vielleicht könnte das korrigiert werden? GaliGrü

Linne Hempel
10.6.2025, 15:55:51
Hallo lus_thoughtfullspot, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team
Fraise
9.6.2025, 17:53:00
Liebes Jura-Fuchs Team, in der Aufgabe wurde teilweise die falsche Norm zitiert. (Abs. 2, statt 4)

Linne Hempel
10.6.2025, 15:56:02
Hallo Fraise , vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team