Besonders schwerer Fall
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Richter T eröffnet der im Strafprozess Angeklagten O in der Verhandlungspause, dass er die O freisprechen werde, wenn sie mit dem T schlafe. O geht auf dieses unmoralische Angebot ein.
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Einordnung des Falls
Besonders schwerer Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das Regelbeispiel des § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB erfüllt.
Ja!
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