Besonders schwerer Fall

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Richter T eröffnet der im Strafprozess Angeklagten O in der Verhandlungspause, dass er die O freisprechen werde, wenn sie mit dem T schlafe. O geht auf dieses unmoralische Angebot ein.

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Einordnung des Falls

Besonders schwerer Fall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat das Regelbeispiel des § 240 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StGB erfüllt.

Ja!

Nach dieser Vorschrift ist ein schwerer Fall zu bejahen, wenn der Täter seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht. Ein Missbrauch der Befugnisse oder der Stellung des Amtsträgers ist zu bejahen, wenn dieser den Umfang seines Pflichtenkreises bewusst überschreitet. Als Richter ist T Amtsträger (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. a StGB). Diese Stellung nutzt er aus, indem er die O dazu nötigt, mit ihm den Beischlaf im Gegenzug für einen Freispruch zu vollziehen. Die Regelung soll das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit stärken. Zudem hebt sie die besondere Verpflichtung zur besonderen Rechtstreue aufgrund der Amtsträgerschaft hervor. Die Regelbeispiele sind immer nach der Schuld zu prüfen. Beachte, dass die im Gesetz explizit genannten Fälle gerade keinen abschließenden Charakter haben.
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