Schema: Nötigung (§ 240 StGB)
Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel)
Nötigungserfolg: Handlung, Duldung, oder Unterlassung
Nötigungsspezifischer Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und -erfolg
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz (bzgl. Nötigungserfolgs ist die Vorsatzform str.)
Rechtswidrigkeit
Fehlen von Rechtfertigungsgründen
Verwerflichkeit gem. § 240 Abs. 2 StGB
Schuld
Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 240 Abs. 4 StGB)
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