Schema: Nötigung (§ 240 StGB)


Wie prüfst Du die Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 StGB)?

  1. Tatbestandsmäßigkeit

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel)

      2. Nötigungserfolg: Handlung, Duldung, oder Unterlassung

      3. Nötigungsspezifischer Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und -erfolg

    2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz (bzgl. Nötigungserfolgs ist die Vorsatzform str.)

  2. Rechtswidrigkeit

    1. Fehlen von Rechtfertigungsgründen

    2. Verwerflichkeit gem. § 240 Abs. 2 StGB

  3. Schuld

  4. Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 240 Abs. 4 StGB)

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