Schema: Aufbau Zivilurteil
Um Dir die Besonderheiten der zivilprozessualen Sonderkonstellationen besser zu merken, solltest Du diese immer mit dem „normalen“ Aufbau des Zivilurteils abgleichen. Doch wie sieht dieser aus? Ergänze das Schema!
Rubrum
Das Rubrum ist das „Deckblatt“ des Urteils. Es enthält die in § 313 Abs. 1 Nr. 1-3 ZPO aufgezählten Angaben.
Tenor
Der Tenor, auch Urteilsformel genannt (§ 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO), besteht aus drei Teilen: der Hauptsacheentscheidung, der Kostenentscheidung sowie der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit.
Tatbestand
Der Tatbestand stellt die Wiedergabe des Parteivortrages dar (§ 313 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Einleitungssatz
Unstreitiges
streitiger Klägervortrag
antragsbezogene Prozessgeschichte („kleine“)
Anträge
streitiger Beklagtenvortrag
allgemeine Prozessgeschichte („große“)
Entscheidungsgründe
Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht (§ 313 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 6 ZPO).
Einleitungssatz
Auslegung des Antrages
Zulässigkeit
Begründetheit
Zinsentscheidung
prozessuale Nebenentscheidungen
Streitwertbeschluss
Rechtsbehelfsbelehrung
Gemäß § 232 ZPO ist eine solche grundsätzlich erforderlich. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.
„Unterschrift des Richters“
Gemäß § 315 Abs. 1 ZPO ist das Urteil, von denen, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!