Öffentliches Recht

Grundrechte

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)

Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Schema: Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

19. März 2025

7 Kommentare

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Wie prüfst Du den allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG)?

  1. Gleich- bzw. Ungleichbehandlung

    Ausgangspunkt der Prüfung des allgemeinen Gleichheitssatzes ist die Frage, ob der Hoheitsträger in der betroffenen Konstellation wesentlich Gleiches ungleich behandelt oder wesentlich Ungleiches gleich behandelt.

    1. Bestimmte Behandlung einer Personengruppe

      Um eine Ungleichbehandlung ermitteln zu können, muss zunächst eine Person, Personengruppe oder Situation identifiziert werden, die rechtlich auf eine bestimmte Art und Weise behandelt wird. Die Behandlung liegt etwa darin, dass der Staat einer Person eine Leistung gewährt oder eine Verpflichtung auferlegt.

    2. Abweichende Behandlung einer anderen Personengruppe

      In einem zweiten Schritt muss nun eine Vergleichsgruppe - eine Person, Personengruppe oder Situation - identifiziert werden, die rechtlich auf eine andere Art und Weise als die erste Gruppe behandelt wird. Die andere Behandlung liegt etwa darin, dass der Staat dieser Person die Leistung nicht gewährt oder eine Verpflichtung nicht auferlegt.

    3. Gemeinsamer Bezugspunkt für beide Personengruppen

      Die bloße Ungleichbehandlung ist im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG noch nicht ausreichend, sie muss sich auch auf wesentlich Gleiches beziehen. Das ist nur dann der Fall, wenn die relevanten Vergleichsgruppen - Personen, Personengruppen oder Situationen - hinsichtlich eines Bezugspunktes (sog. tertium comparationis) vergleichbar sind. Gehören die Personen, Personengruppen oder Situationen zum gleichen Bezugspunkt, ist Vergleichbarkeit gegeben.

  2. Rechtfertigung der Gleich- bzw. Ungleichbehandlung

    Liegt eine Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem bzw. eine Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem vor, muss diese nach Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Dafür bedarf es zunächst eines sachlichen Grundes. Ausgehend hiervon prüft das BVerfG nach neuerer Rechtsprechung, ob die Ungleichbehandlung auch verhältnismäßig ist. Hier besteht ein fließender Prüfungsmaßstab, der sich an der Intensität der Ungleichbehandlung orientiert.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

25.3.2022, 00:53:08

Liebes Jurafuchs-Team, dieses Unterkapitel hat mir sehr gut gefallen. Besonders positiv hervorheben möchte ich, dass die Fälle sich stark an der Lösung einer Klausur orientieren. Gerne mehr davon. :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

25.3.2022, 16:21:02

Lieben Dank, QuiGonTim! Das freut uns sehr!

PAT

Patrick

23.9.2022, 16:56:03

Den Fall mit der Bäckerei und dem Biergarten ist mE diskussionswürdig. Ich würde hier die Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Unternehmereigenschaft und die vorgesehenen Verzehrsmöglichkeiten im Freien bejahen. Im Übrigen können bei beiden Unternehmern Lärmbelästigungen in ähnlicher Weise entstehen. Vielmehr wäre aus meiner Sicht vorliegend die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung zu diskutieren. Ich tendiere aber gleichsam auch bei den Freiheitsgrundrechten dazu die Schutzbereichseröffnung sowie die

Eingriff

sprüfung idR weit zu verstehen umso letztlich auf Rechtfertigungsebene anhand der Abwägung im Einzelfall diesem auch gerecht zu werden.

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

28.9.2022, 16:22:54

Hallo Patrick, das lässt sich letztlich durchaus hören. Auch in der Literatur besteht durchaus die Tendenz, dass im Zweifel der Schutzbereich eröffnet ist und dafür die Anforderungen im Bereich der Rechtfertigung etwas geringer sind. Schau Dir hierzu gerne auch die Kommentare zu dem entsprechenden Fall noch einmal an. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafucsh-Team

Sophix58

Sophix58

10.6.2023, 19:52:16

Es wäre echt super, wenn es noch eine Einheit zur Rechtfertigung, insbes. zur Willkürformel und zur Neuen Formel geben würde 😇🙏🏻

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

12.6.2023, 10:52:06

Vielen Dank für den Hinweis, Sophix! Auch dazu werden wir gerne noch Fälle erstellen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

TO

TomBombadil

7.5.2024, 21:15:36

Gibt es die Fälle schon? 😇


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